Die SPD-Fraktion will die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arzneimittel eindämmen. In einem Antrag (17/1201) fordern die Abgeordneten, den Herstellerrabatt, den Pharmaunternehmen den Kassen gewähren müssen, ”mit sofortiger Wirkung von 6 auf 16 Prozent anzuheben“.

Um ”Ausweichreaktionen der Hersteller auszuschließen“, solle gleichzeitig ein Preismoratorium eingeführt werden. Weiter heißt es, die Rabatte des Großhandels an Apotheker sollten durch Festsetzung eines fixen Großhandelszuschlags in der Arzneimittelpreisverordnung abgeschöpft werden.

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Bei Medikamenten, deren Preis in Deutschland deutlich über dem europäischen Durchschnittspreis liegt, wollen die Sozialdemokraten den Preis auf den europäischen Durchschnittspreis senken. Dies sei notwendig, um die deutschen Beitragszahler vor überhöhten Preisen zu schützen, heißt es in dem Antrag, denn viele Arzneimittel würden in Deutschland erheblich teurer angeboten als in den übrigen EU-Mitgliedstaaten. Zur Ermittlung der Durchschnittspreise solle ein europäischer Vergleich bei Arzneimitteln eingeführt werden.

Ferner müsse für jedes neue Arzneimittel eine Kosten-Nutzen-Bewertung zum Zeitpunkt der Arzneimittelzulassung vorgelegt werden, um seine Erstattungsfähigkeit zu Lasten der GKV zu erhalten, fordert die SPD. Zur Begründung heißt es, in Deutschland müssten die Krankenkassen heute die Kosten für die Verordnung jedes zugelassenen Arzneimittels erstatten, auch wenn es sich um ein unwirtschaftliches Medikament handele.

Das finanzielle Risiko bei der Anwendung innovativer Krebstherapien solle zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern geteilt werden, schreibt die SPD-Fraktion weiter. Die Kosten sollten von den Krankenkassen nur dann übernommen werden, wenn der Patient auf die Therapie anspricht.

Außerdem wollen die SPD-Abgeordneten eine Positivliste aller Arzneimittel einführen, die zu Lasten der GKV verordnet werden können. Dieser abschließende Leistungskatalog solle vom Gemeinsamen Bundesausschuss, dem obersten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, erstellt werden.

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