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Mitarbeiter erhalten demnach die Möglichkeit, sich auf Stellen bei einer der Dienstleistungsgesellschaften der Sana Kliniken AG oder auf eine andere Stelle bei der Regio Kliniken GmbH zu bewerben. Die Vereinbarung sieht  einen abgestuften Ausgleich möglicher Gehaltseinbußen über einen Zeitraum von 30 Monaten in Form von Abfindungen vor. 

Mitarbeiter, die keine der vorgenannten Stellen erhalten bzw. annehmen, erhalten die vereinbarten Abfindungen. Aufgrund der Mitgliedschaft der Regio Kliniken im Kommunalen Arbeitgeberverband kommen bei der Bemessung der Abfindung die Regelungen des Tarifvertrages über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter (RatSch TV) zur Anwendung.

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Für rentennahe Jahrgänge, soweit Sie nicht in die Regelungen des RatSch TV einbezogen werden, wurde eine Sonderregelung vereinbart. 

Ergänzend zu den Regelungen des RatSch TV haben sich Geschäftsführung und Betriebsrat auf die Schaffung eines Fonds geeinigt, aus dem besondere Härten im Zusammenhang mit der Maßnahme abgefedert werden sollen.

Ergänzend zu den oben genannten Regelungen wird zum 1. Juli mit einer Laufzeit von einem Jahr eine Transfergesellschaft eingerichtet. Sie steht allen Mitarbeitern unter 63 Jahren offen, die bis zum 30. Juni 2015 keine anderweitige Beschäftigung annehmen. In der Transfergesellschaft erhalten die Mitarbeiter für die Dauer von einem Jahr ein Transferkurzarbeitergeld, das durch die Regio Kliniken GmbH zusätzlich aufgestockt wird. Darüber hinaus werden im gleichen Zeitraum Qualifizierungs- und Vermittlungsmaßnahmen angeboten. Dafür statten die Regio Kliniken die Gesellschaft mit einem hohen Fortbildungsbudget je Mitarbeiter aus.

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