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Ein kaum beachtetes Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2005 zu öffentlichrechtlichen Versorgungsverträgen erhält durch die Debatte am 28.03.2012 im Ausschuss für Gesundheit eine neue Bedeutsamkeit. Der Ausschuss für Gesundheit debattierte am 28. März 2012 über Ergebnisse und Veränderungen bei der Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Trotz aller Gesetzesänderungen in den letzten Jahren und des Verbots der unzulässigen Kooperationen durch § 128 SGB V schien keiner der Teilnehmer so richtig zufrieden.

Bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss wurde deutlich, dass § 128 SGB V keine wesentlichen Veränderungen herbeigeführt hat und vor dem Hintergrund des Paragraphen vermehrt Tendenzen zur Umsteuerung von Behandlungen und Versorgungen in den privatärztlichen Bereich zu beobachten sind. Seit Monaten warten daher die Branche, Politiker, Richter und Ermittlungsbehörden mit Spannung auf eine Grundsatzentscheidung des Großen Senats beim Bundesgerichtshof zu der Frage, ob niedergelassene Ärzte im juristischen Sinn als Amtsträger einzustufen sind - und sich entsprechend der Korruption schuldig machen können.

Von den insgesamt 25 Sachverständigen im Ausschuss vertrat die Leiterin der Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei der KKH-Allianz, Dina Michels, mit ihrer ausführlichen Stellungnahme zu einem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2005 zweifellos den relevantesten Standpunkt.

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