Ab sofort stellt der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) seinen Mitgliedern neue Musterheimverträge zur Verfügung. Anlass für die Überarbeitung der Heimverträge war das am 1. Oktober 2009 in Kraft tretende Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). Alle gesetzlichen Neuregelungen wurden in den Musterheimvertrag eingearbeitet.

„Unser neuer Musterheimvertrag kann bundesweit in allen stationären Einrichtungen angewandt werden“, so VDAB-Bundesvorsitzender Stephan Baumann. Durch die nun einheitliche bundesgesetzliche Regelung finden sämtliche landesspezifische Regelungen vertraglich keine Anwendung mehr.

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„Mit dem neuen Heimvertrag erhalten unsere Mitglieder eine hilfreiche Arbeitsgrundlage für ihre tägliche Arbeit. Darüber hinaus schafft der Musterheimvertrag Rechtssicherheit für alle; für Bewohner, Angehörige und Betreiber“, betont Baumann.  

Zur praktischen Anwendung der neuen Musterheimverträge wird der VDAB seine Mitglieder in bundesweiten Foren informieren.

Hintergrund: Durch die Föderalismusreform wurden im Jahr 2006 die Gesetzgebungskompetenzen zwischen dem Bund und den Ländern neu geregelt, wobei der Bund seine Zuständigkeit für das Heimrecht an die Länder verlor. Auf die Länder übergegangen ist allerdings nur die Zuständigkeit für das Ordnungsrecht, nicht für das Heimvertragsrecht. Was bisher ausstand, war ein Bundesgesetz, das die rechtlichen Beziehungen der Einrichtungsbetreiber zu den Bewohnern aufnimmt. Dies ist durch das WBVG geschehen, welches nun in den neuen VDAB-Musterheimverträgen Berücksichtigung findet.

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