Seiten

Im Rahmen des am 1. Juli 2008 in Baden-Württemberg in Kraft getretenen Landesheimgesetzes will das Land nun eine Landesheimbauverordnung erlassen, um die Anforderungen an bauliche Standards im Heimbereich zu regeln. Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) beurteilt den Entwurf der Ausführungsverordnung an mehreren Stellen als rechtlich bedenklich und sachlich verfehlt.

Insbesondere die Festschreibung eines 100-prozentigen Einzelzimmeranteils in stationären Einrichtungen sieht der Verband mit Skepsis. Dazu VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling: „Wir halten jede Festschreibung von Einzelzimmeranteilen für überflüssig. Die Nachfrage regelt den notwendigen Anteil von Einzelzimmern selbst.

Der geforderte Einzelzimmeranteil in stationären Einrichtungen von 100 Prozent ignoriert die Wahlfreiheit des Pflegebedürftigen. Bei Neueinrichtungen wird dadurch ausgeschlossen, dass etwa Ehepaare oder Verwandte sich bewusst für einen Einzug in ein Doppelzimmer entscheiden dürfen. Viele alte Menschen möchten jedoch in einer engen Gemeinschaft zusammenleben. Darüber hinaus ist unter pflegewissenschaftlichen Gesichtpunkten das Leben in einem Doppelzimmer oft sinnvoll. So zeigen beispielsweise demenziell veränderte Menschen in Gesellschaft eines Mitbewohners ein ruhiges, ausgeglichenes Verhalten.

{loadposition position-10}

Stern inaktivStern inaktivStern inaktivStern inaktivStern inaktiv