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Foto: aboutpixel.deDas Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin rät vom Gebrauch von Haarglättungsmitteln ab, die Formaldehyd in teilweise hohen Konzentrationen enthalten. Aufgefallen waren den Überwachungsbehörden von Baden-Württemberg solche Mittel, die freies Formaldehyd in Konzentrationen von 1,7 bis 1,8 Prozent enthielten. „Solche Konzentrationen können die Gesundheit schädigen“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel.

Formaldehyd wirkt stark reizend auf Augen, Haut und Schleimhäute. Der Stoff kann außerdem Allergien auslösen und ist vom BfR als krebserzeugend beim Menschen eingestuft worden. In der EU ist Formaldehyd für die Anwendung in Haarglättungsmitteln nicht zugelassen. Offenbar beziehen Verbraucher und Frisiersalons aber mittels Direktimport oder über das Internet Produkte aus dem Ausland, ohne zu wissen, dass diese ihrer Gesundheit schaden können.

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Formaldehyd kann Krebs im Nasen-Rachen-Raum auslösen. Neuerdings wird in der Wissenschaft auch ein möglicher Zusammenhang zwischen Formaldehyd und dem Auftreten der myeloischen Leukämie diskutiert. Bekanntermaßen kann Formaldehyd allergische Reaktionen der Atemwege und der Haut auslösen bis hin zum lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock. Es wirkt außerdem stark reizend auf Augen, Haut und Schleimhäute. Für Formaldehyd in der Innenraumluft wurde vom BfR ein sicherer Schwellenwert von 0,1 ppm abgeleitet.

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