Vertragsärzte können die fachlichen Qualifikationsvoraussetzungen zur Anwendung der Körperakupunktur mit Nadeln zur Behandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen noch bis zum 30. Juni 2008 erfüllen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und verlängerte damit die bestehende Frist um ein halbes Jahr.

Die Akupunktur darf nur von Vertragsärzten erbracht und abgerechnet werden, die entweder Kenntnisse nach Regelungen der Bundesärztekammer (Zusatzweiterbildung Akupunktur und Psychosomatische Grundversorgung) oder die Teilnahme an einem von der Ärztekammer anerkannten Kurs (Interdisziplinäre Schmerztherapie) nachweisen können. Da viele Ärzte die vom G-BA geforderte Qualifikation nicht fristgerecht erreichen konnten – hier spielen Kurs- und Prüfungstermine der jeweiligen Ärztekammern eine Rolle – hat der G-BA die Frist nun verlängert. Somit ist die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Akupunktur zur Behandlung von chronischen Rücken- und Knieschmerzen auch weiterhin gewährleistet.

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Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext sowie eine Beschlusserläuterung werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zur-richtlinie/7/.

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