Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist leider nicht mehr vorwiegend nur für die Krankenversorgung und Vorsorgemaßnahmen zuständig. Von Günter Steffen, Lemwerder. Die finanzielle Absicherung bei Krankheit hat über viele Jahrzehnte  für alle Bevölkerungsgruppen in unserem Rechtsstaat gut funktioniert. Die Beitragssolidarität bei gleich hoher Beteiligung von Arbeitgebern und Krankenkassen-Mitgliedern war vorbildlich zu nennen. Nunmehr hat sich dieser Grundsatz völlig geändert. DerArbeitgeberbeitrag ist  für alle Zeiten – egal welche Ausgabensteigerungen anfallen – festgeschrieben.

Es sind viele Begründungen anzuführen, warum seit einigen Jahren alle Reformbemühungen des Gesetzgebers nichts mehr an der Feststellung  ändert:  Gesunde finanzielle Grundlagen   für 90% der Bevölkerung, die in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sind, haben von Jahr zu Jahr weniger Bestand.
In den vergangenen Jahren haben die Bundesregierungen versäumt, wirksame Zeichen zu setzen und nur noch krankheitsbedingte Leistungen mit den Vorsorgeangeboten als Finanzierungsverpflichtungen festzulegen.

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Die sogenannten “Rundum-Absicherungen” und Aktivitäten der Krankenkassen für Werbemaßnahmen und “Wohlfühlpakete” im eigenen Interesse unter Einsatz tausender Kassenmitarbeiter, Finanzierungen für Zusatzurlaube sowie Kururlaube und die Übernahme versicherungsfremder Aufwendungen hätten nicht noch ausgeweitet, sondern gestrichen werden müssen. Heute belasten viele Milliarden Euro die Mitgliedsbeiträge aufgrund der erwähnten “Wohlfühlpakete” und Angebotspaletten, die nicht im Zusammenhang  mit einer  akuten Krankenversorgung stehen. Im übrigen hat der Gesetzgeber  es  bewusst versäumt,  eine durchgreifende Strukturreform mit der Zielsetzung der Einsparungen überhöhter Verwaltungskosten bei den Krankenkassen und bei den Verbänden umzusetzen.

Ein Grundübel bestand von vornherein  darin, dass der Staat weitgehend auf das Prinzip der Eigenverantwortung, auch für Besserverdienende in unserer Gesellschaft, verzichtete. Das Leistungsangebot für Diagnostik und Therapie wurde, u.a. auch wegen des wissenschaftlichen Fortschritts und der fantastischen ärztlichen Möglichkeiten der Wiederherstellung der Gesundung bzw. der Verhinderung der Verschlimmerung, enorm ausgeweitet und verteuerte sich entsprechend  bei den Leistungserbringern, nicht immer nachweislich durch tatsächliche Kostensteigerungen. Trotz des Fortschritts ist es  für Schwerstkranke nicht nachvollziehbar, wieso verbesserte  Möglichkeiten von Therapien von den Entscheidern der Selbstverwaltung, also im “Gemeinsamen Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen/Krankenhäuser”, abgelehnt werden, weil sonst die Verteilungsgröße der Finanzen für die genannten Institutionen gekürzt werden müsste! Ein Beispiel dafür ist, wie unsere Bundestagsabgeordneten durch Mehrheitsbeschluss ankündigten, dass es recht zügig zu einer flächendeckenden Palliativversorgung kommen soll. Die Kehrseite ist, dass die Selbstverwaltungen von Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen derartige Erfordernisse in vielen Regionen wegen der Nichteinigung der auszuhandelnden Vergütungen blockieren – schon jahrelang. Nicht der Gesetzgeber ist maßgebend, sondern die Institutionen verweigern die Umsetzungen.

Mit der Ausweitung der medizinischen Möglichkeiten in der Versorgungspalette für Patienten wurde eine Arztdichte, insbesondere in den Mittel- und Großstädten von den Selbstverwaltungen zugelassen, die vergleichsweise in keinem anderen Land der Welt festzustellen ist. Das Angebot der staatlich geförderten Krankenhausbetten in Deutschland ist ebenfalls nirgendwo auf der Welt annähernd vergleichbar  hoch. Hinzu kommt bei der Inanspruchnahme eines Krankenhauses, dass bei vorliegender Einweisungsverordnung die Kassen  keine Gründe anführen dürfen, die Übernahme der  entstehenden Kosten dann abzulehnen, wenn der Nachweis einer preiswerteren Klinik zur  qualifizierten Versorgung  möglich wäre.  Es wurde leider bei Einführung der komplizierten diagnosebezogenen Vergütungen  unberücksichtigt gelassen, die  Krankenhäuser unter Preiswettbewerb zu stellen.
Zu den Gründen des Niedergangs unserer solidarischen und sozialen Krankenversicherung gehört auch zu benennen, dass die Pharmalobby es über viele Jahre geschafft hat, ihre Hochpreispolitik in der GKV umzusetzen. Somit ergeben sich mittlerweile höhere Ausgaben für Arzneimittel als Ausgaben für Honorare aller niedergelassenen Vertragsärzte. Das reine kapitalistische Bestreben der Pharmabranche mit  einer sehr langen zeitlichen Frist der komplizierten  Preisbestimmung für hochwertige Medikamente wurde von allen zurückliegenden Bundesregierungen zu Lasten der Krankenversicherung “ohne wenn und aber” akzeptiert. Gegenwärtig beobachtet die Öffentlichkeit, wie die Politik ohne wenig Erfolg,  bemüht ist, dieses Rad der Preisspirale anzuhalten.

Ein weiterer Grund, warum sich unser  solidarisches System  nicht
mehr durch Beitragssolidarität trägt, ist  darauf  zurückzuführen, weil sich unsere Gesellschaft weitgehend entsolidarisiert hat. Das individuelle Anspruchsdenken gehört benannt, warum unter anderem die finanzielle Waage zwischen Beitragseinnahmen und Leistungsausgaben nicht mehr hergestellt werden kann. Der Mangel an Kindern treibt diesen Sozialstaat auf längere Sicht automatisch in den Ruin, denn unsere Gesellschaft wird immer älter. Gegenwärtig macht uns die Politik weis, dass die Flüchtlingswelle dazu beiträgt, die Einnahmen in den Sozialversicherungen mittelfristig zu steigern. Verschwiegen wird, das die Ausgaben, besonders in der Kranken- u. Arbeitslosenversicherung,  nachhaltig belastet werden. Im übrigen glaube ich nicht, dass die Aufwendungen des Staates in der Krankenversorgung für Flüchtlinge noch längerfristig aus dem Steueraufkommen finanziert werden.

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Zwischen 2010 und 2015 (im November hochgerechnet) ergeben sich rund 40 Milliarden Ausgabensteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. D.h., die Ausgaben  sind gemessen am Jahr 2010,   in den zurückliegenden 5 Jahren um über  24 % angestiegen. Wenn die Ausgaben sich in diesem Ausmaß auch in den nächsten Jahren entwickeln – nichts kann als absehbar  Entlastendes angeführt werden – dann werden die Zusatzbeiträge für die Mitglieder der Krankenkassen Jahr für Jahr um 0,3% bis 0,5% angehoben werden müssen. Auch die Erhöhung des Pflegebeitrages 2017 auf 2,55% kommt hinzu. Der/die   Rentner/in in unserem Land wird dementsprechend höhere  Abzüge ab 2016 Jahr für Jahr  hinnehmen müssen. Die einmalig am 1.7.2016 angekündigte höhere Rentensteigerung wird durch diese erwähnten Beitragssteigerungen, zusammen mit den noch nicht bekannten Tarif- und Preissteigerungen im Gesundheitswesen, weitgehend wieder eliminiert.

Es ist zu befürchten, dass entsprechend der Ideologien einiger Parteien  diese nach Erreichung der  Mehrheiten im Bundestag eine “Bürgerversicherung” im Sinne einer Staatsmedizin umgesetzt werden soll.  Die Gleichmacherei unter Anwendung einer ausufernden Bürokratie wird dann weiter um sich greifen. Wettbewerbliche Betreuungs- und Leistungsgrundsätze werden  noch mehr als heute ignoriert werden. Das   Anspruchsdenken der Bürger wird weiter zunehmen und die Ausgabenflut wird durch die  absehbar aufgeschobene Schuldenbremse  durch höhere Staatsverschuldungen weiter ausufern. Die entsprechende Beitragsentwicklung lässt für Arbeitnehmer und Rentner nichts Gutes erahnen.  Jeder erfahrene Gesundheitsexperte, der sich mit den Details der Vorstellungen einer “Bürgerversicherung” auseinander gesetzt hat, wird  sicher meine hier erwähnte Auffassung der Auswirkungen nicht unbedingt widersprechen können.

Damit die Gesetzliche Krankenversicherung allein nur für den kranken Menschen einschließlich Vorsorgemaßnahmen wieder zuständig wird, ist die Rückkehr zur solidarischen Absicherung und der Wegfall der Zusatzbeiträge unter folgenden Regelungen möglich:

     Umfassende Strukturreform zur Beseitigung der nicht notwendigen
     Verwaltungskosten bei den Krankenkassen und bei den vielen Verbänden,

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    Wegfall der Wohlfühlangebote und der freiwilligen Leistungen der Krankenkassen aus dem
    gesetzlichen Beitragsaufkommen,

    Preisbildung für qualifizierte Krankenhausbehandlungen sowie Ausschreibungen
    der Heil- und Hilfsmittel im Kassenwettbewerb,

    Streichung versicherungsfremder Leistungen,

    Festlegung einer Arznei-Positivliste für Kassenärzte,

    Streichung der Kururlaube aus Mitteln des gesetzlichen Beitragsaufkommens,

    Einführung der elektronischen Versicherungskarte zur Einsparung von
    Doppel- und Mehrfachuntersuchungen.

    Wenn diese Maßnahmen umgesetzt würden, brauchen die Krankenkassen keinesfalls mehr
    Zusatzbeiträge erheben. Durch die vielen Milliarden-Einsparungen könnten die heute
    wissenschaftlich nachweisbaren Therapien für Schwerstkranke zur Durchführung
    gelangen. Einige entscheidende Maßnahmen neuer Therapien wurden aus Gründen der
   fehlenden Finanzierbarkeit vom“Gemeinsamen Bundesausschuss
   Ärzte/Krankenkassen/Krankenhäuser” bisher  abgelehnt.

     Die nicht mehr mit dem gesetzlichen  Beitragsaufkommen finanzierten Wohlfühlangebote
     und Alternativ-Leistungen sowie freiwillige Leistungen, die nicht im Gesetzbuch Fünf
     abgesichert sind, könnten selbstverständlich durch Zusatzbeiträge (Wahlleistungen) von
     den Krankenkassen auf Wunsch der Versicherten gewährt werden.

     Die in den Parlamenten befindlichen Sachkenner im Gesundheitswesen sind zahlenmäßig
     leider nicht in der Lage, sich gegen die starken Truppen von “Gesundheitslobbyisten”
     im Sinne der arbeitenden Bevölkerung und der Rentner durchzusetzen.
  


 

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