Versorgungskonzepte in der Zusammenarbeit zwischen Medizin, Pflege und sozialen Diensten bisher nur mit Drittmitteln und Fördergeldern möglich. Die Diskussion um Kooperationen der verschiedenen Leistungserbringer und um Verteilung der Aufgaben zwischen den Gesundheitsberufen ist nicht neu und erfuhr durch Gutachten des Sachverständigenrats aus den Jahren 2007 und 2009 sowie dem Versorgungsstrukturgesetz vor 20 Monaten eine Intensivierung.

Zwar forcierten gesetzliche Änderungen, z.B. § 39 Abs. 1 SGB V zum Entlassungsmanagement, eine oberflächliche Zusammenarbeit der Gesundheitsfachberufe, doch Länder, Kommunen und Städte erkennen immer deutlicher, dass es für die Etablierung tragfähiger Formen der integrierten und kooperativen Gesundheitsversorgung weiterer Voraussetzungen und Anstrengungen bedarf. Da im Gesundheitswesen niemand für Aufbau und Pflege der Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsberufen strukturell verantwortlich und eine Finanzierung nicht gewährleistet ist, bleibt Interdisziplinarität bisher ohne Leben, so dass eine neue Kultur des Zusammenarbeitens und der Finanzierbarkeit erforderlich ist.

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Eine „neue Kultur“ wurde mit der Etablierung des Krankenhausplans NRW 2015 zumindest für die Altersmedizin erreicht. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird zum bundesdeutschen Vorbild, weil den Bedürfnissen älterer Patienten im Krankenhaus endlich Rechnung getragen wird. So stärkt der im Juli 2013 in Kraft getretene Krankenhausplan 2015 die patientenorientierte Geriatrie. Kliniken, die weder ein geriatrisches Team noch Leistungen wie ein geriatrisches Assessment, soziales Screening und aktivierend-therapeutische Pflege anbieten können, setzen ihre Krankenhauszulassung ab 2015 aufs Spiel. Jede Klinik im Krankenhausplan hat die Pflicht, seinen Beitrag für ein umfassendes Versorgungsmanagement zu leisten.

In Nordrhein-Westfalen gibt es seit Jahren sehr gute Beispiele für kommunale Aktivitäten zum Thema Patientenüberleitung, aber offensichtlich reichen die Initiativen in Düsseldorf und Essen der zuständigen Ministerin, Barbara Steffens, nicht aus. Die Gesundheitskonferenz und die Pflegekonferenz in Essen und Düsseldorf empfehlen seit 2006 zur Optimierung der Kommunikation und Kooperation an den Schnittstellen des Gesundheitssystems die Einführung und Umsetzung des Leitfadens „Patientenüberleitung in Essen“. Seit 2013 gibt es zusätzlich Ansätze Sanitätshäuser, Apotheken und HomeCare Unternehmen mit einzubinden.

Wenn Geld fließt, tut sich die Gesundheitswirtschaft leichter eine sektorenübergreifende Versorgung im Interesse der Patienten anzubieten. Da Krankenhäuser auch mit einer Überleitung in den ambulanten Bereich Geld verdienen können, wird ein schon 2006 in Nordrhein-Westfalen und Hamburg entwickeltes Modellprogramm „familiale Pflege“ seit diesem Jahr auch Krankenhäusern in Schleswig-Holstein helfen den Gesetzesauftrag eines Entlassungsmanagements zu erfüllen.

Das von der AOK Hamburg | Rheinland | Westfalen-Lippe finanziell gestützte und durch Sozial- oder Gesundheitsministerien der Länder geförderte Modellprogramm im Sinne des § 45 SGB XI erleichtert und verbessert durch Beratung der pflegenden Angehörigen häusliche Pflege und Betreuung. Für ein Erstgespräch erhalten Krankenhäuser 35 Euro, für Pflegetrainings mit Hausbesuch 48 Euro und für Familienberatungsgespräche zur Entwicklung eines familialen Pflegenetzwerkes 70 Euro, je Einzelfall.

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Derart innovative Modellprogramme sollen natürlich auch in Hessen eingeführt werden, ohne dabei erfolgreiche Projekte aus Nordrhein-Westfalen oder anderen Bundesländern zu kopieren. Das Land Hessen will eine Million Euro in den Aufbau von regionalen Gesundheitsnetzen investieren. Das Geld soll in einem Zeitraum von zwei Jahren mit je 150.000 Euro auf sechs Modellregionen verteilt werden.

Länder und Kommunen haben offensichtlich verstanden, dass interdisziplinäre Kooperationen in der regionalen Gesundheitsversorgung zunächst initiiert und finanziell unterstützt werden müssen, da der Gesetzgeber die Finanzierung eines „Case-„ oder „Care-Managements“ bisher nicht vorgesehen hat. Daher müssen innovative Lösungsansätze für regionale oder lokale Gesundheitsnetzwerke zunächst mit Fördergeldern oder Drittmitteln erarbeitet werden, in die alle Leistungserbringer eingebunden sind und die den jeweiligen ländlichen oder städtischen, den räumlichen und personalen Besonderheiten einer Region Rechnung tragen. Gute regionale Lösungen beziehen nicht nur unterschiedliche Professionen, sondern neben der medizinischen Versorgung auch die Bereiche Pflege, Hilfsmittelversorgung, HomeCare, Angehörige und Soziales im Sinne eines umfassenden Gesundheitsbegriffs mit ein.

Damit nicht jede Kommune oder jedes Bundesland das Rad neu erfinden muss hat das Institut für Allgemeinmedizin der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt im Mai 2013 das Projekt "Innovative Gesundheitsmodelle" (InGe) gestartet. Wichtige Kooperationsmodelle, Ansätze, Anregungen und Ideen werden im Internet bekannt und für andere Regionen nutzbar gemacht. Ziel des Projekts "InGe" ist eine deutschlandweite Bestandsaufnahme neuer Konzepte der gesundheitlichen Versorgung und die Analyse von Voraussetzungen für ihre Übertragbarkeit auf andere Regionen. Beschreibungen der Modelle werden in einer Datenbank gesammelt und interessierte Gemeinden, Entscheider oder Versorger, die nach einer Lösung für ihre Region suchen, können sich über mögliche Alternativen informieren. Auch dieses Projekt mit einer Laufzeit von zwei Jahren wird zunächst von der Robert Bosch Stiftung gefördert, weil offensichtlich Finanzmittel der Kranken- und Pflegekassen nicht vorhanden sind.

Es muss in der Folge erreicht werden, dass Elemente der integrierten Versorgung im Sinne eines „Care-Managements“ endlich Bestandteile der Vergütungsvereinbarungen und Leistungskataloge bei den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen werden. Fördergelder oder Drittmittel sind langfristig nicht tragfähig, weil daraus weder für Kranken- oder Pflegekassen noch Leistungserbringer rationale Finanz-, Personal- und Geschäftspläne entwickelt werden können.

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