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Mitgliederbeiträge

Auf der Jahrestagung des Europäischen Netzwerks gegen Betrug und Korruption im
Gesundheitswesen (EHFCN) werden die ständigen Gesetzesänderungen,Korruptionspraktiken zwischen Orthopäden und Sanitätshäusern sowie Kick-Back-Zahlungen die Themen sein! Am 6. und 7. Oktober 2011 findet die Jahrestagung des Europäischen Netzwerks gegen Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (EHFCN) im polnischen Krakau statt. Thomas Bade wird am 6. Oktober über Korruption und Fehlverhalten im deutschen Gesundheitswesen und über die seit Jahren durchgeführten Gesetzesänderungen referieren.

„Vor allem werden die auch heute noch praktizierten unzulässigen Kooperationen zwischen Orthopäden und Sanitätshäusern und das Ausmaß der illegalen Zusammenarbeit in dem Vortrag thematisiert “, sagt Thomas Bade.

Der Vortrag wird sowohl die bisher unzureichenden Erfolge der Ermittlungsbehörden als auch das fehlen einer verbindlichen „Compliance“ - Kultur in Deutschland in den Mittelpunkt stellen.

„In Amerika sind schon vor 12 Jahren rechtsverbindliche „Compliance“ - Grundsätze für Sanitätshäuser und Orthopädietechnik veröffentlicht worden und Deutschland könnte eigentlich viele Inhalte übernehmen und folglich etwas lernen“, führt Bade weiter aus.

Ein weiteres Vortragsthema bei der zukünftigen Bekämpfung von Fehlverhalten und Korruption wird die notwendig bessere Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaften und Finanzämtern sein.

Doppelt strafbar macht sich nach deutschem Steuerecht, wer illegale Kick-Back-Zahlungen als Betriebsausgaben von der Steuer absetzt, da hier das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Nr. 10 des Einkommensteuergesetzes gilt.

Finanzämter müssten nur die Aufwendungen bei Sanitätshäusern durch Beraterhonorare und Rechnungen von Ärzten oder MVZ auf Plausibilität prüfen. „Wer das Abzugsverbot missachtet, begeht Steuerhinterziehung“, sagt Thomas Bade.

Das Thema ist hoch brisant, denn auch der Bundesgerichtshof wird bald zur Bestechlichkeit von Ärzten entscheiden und die Bundesregierung berät zeitgleich über den Schutz von Mitarbeitern, die auf Missstände in ihren Unternehmen hinweisen (Whistleblower). Zusätzlich wird im Gesetzentwurf zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) im § 128 SGB V der Heilmittelbereich sowie die Unzulässigkeit von Ärztebeteiligungen an Unternehmen von Leistungserbringern eingeführt.

Die im September 2011 veröffentlichte neue (Muster-) Berufsordnung der Ärzte untersagt sowieso alle Zuweisungen gegen Entgelt und so manche Anwendungsbeobachtung.

Nähere Informationen zur EHFC Jahrestagung: http://www.ehfcn.org und http://thomas-bade.de

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