Vertragspraktiken der Krankenkassen bei Verträgen nach § 127 SGB V entsprechen nicht der Rechtslage. Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die bisherige Praxis der Krankenkassen Vertragsverhandllungen zu führen und Vertragsinhalte zu diktieren, kritisiert [AZ II 2 – 5471.1 1077/2010]. Zitat des BVA: Die Praxis habe gezeigt, dass Krankenkassen eine Verhandlungsposition erlangt hätten, die verschiedentlich missbräuchlich gegenüber den Leistungserbringern ausgenutzt werde.

Das BVA nimmt sehr ausführlich u.a. zu folgenden Vertragsbedingungen und -inhalten Stellung:

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  • Anwendung des GWB und Anspruch auf Vertragsverhandlungen
  • Bekanntmachung der Verträge und umfassender Informationsanspruch
  • Beitrittsrecht und bundesweite Versorgung
  • elektronischer Kostenvoranschlag und Zertifizierungspflicht

Die vom Bundesversicherungsamt (BVA) schriftlich dargelegte Rechtslage im Vertragsgeschäft der gesetzlichen Krankenkassen wird im Internet übersichtlich dargestellt (http://thomas-bade.de/vertragsmanagement).

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