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Die Rahmenvorgaben für die Akkreditierung von Praxisnetzen gemäß § 87 b Abs. 2 SGB V stehen nun fest! Einzelne KVen gewähren akkreditierten Praxisnetzen finanzielle Förderungen. In Schleswig-Holstein erhalten zwei Netze € 100.000 von der KV. Die Rahmenvorgaben für die Akkreditierung von Praxisnetzen gemäß § 87 b Abs. 2 SGB V stehen nun fest! Einzelne KVen gewähren akkreditierten Praxisnetzen finanzielle Förderungen. In Schleswig-Holstein erhalten zwei Netze € 100.000 von der KV.

Voraussetzung für Akkreditierung und Förderung ist u.a. ein professionelles Netz-Management. Viele Praxisnetze verfügen jedoch nicht über die benötigten personellen und organisatorischen Ressourcen.

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Damit Sie Ihren Netz-Ärzten – und damit natürlich auch Ihrem Unternehmen – einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können, können Sie sich oder eine/n Ihrer Mitarbeiter/in im Bereich des Netzmanagements, und damit auf dem Weg zur Akkreditierung, fort- bzw. weiterbilden. Infrage käme dabei z.B. die Stellung eines Mitarbeiters aus Ihrem Unternehmen als Netzmanager/in.

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