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GHS/CLP-Verordnungen erfordern, dass chemische Substanzen nach strengen weltweiten Richtlinien zu kennzeichnen sind. Unabhängig davon, ob die Substanzen von einem Hersteller, Importeur, Händler oder Anwender sind – MAKRO IDENT hilft bei der Einhaltung der Vorschriften durch eine große Auswahl an Kennzeichnungslösungen. Die neuen GHS-Symbole wurden aufgrund der GHS/CLP-Verordnung in der EU eingeführt und dürfen seit dem 21. Januar 2009 verwendet werden und löst die HSID-Kennzeichnung ab.

Die bisher verwendeten orangefarbigen Gefahrstoffpiktogramme werden durch die neuen, rautenförmligen Piktogramme auf weißem Untergrund mit roter Umrandung ersetzt. Die bisherigen R+S Sätze werden durch die H+P Sätze abgelöst.

In der EU müssen „reine“ chemische Substanzen spätestens ab dem 01. Dezember 2010 und Stoffgemische von chemischen Substanzen ab dem 01.06.2015, gemäß den neuen Vorschriften, gekennzeichnet werden. In der Übergangszeit dürfen die alten Symbole noch genutzt werden, aber nicht in Kombination mit den neuen Piktrogrammen. Es gilt also eine „Entweder-Oder-Regelung“.

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