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Bei der Finanzierung der Nutzenbewertungsverfahren warnt der Verband jedoch davor, die Kosten auf die Unternehmen abzuwälzen. „Eine Beteiligung der Hersteller würde unweigerlich das Medizinprodukt verteuern“, unterstrich Tobias Weiler.

Bei der Hilfsmittelversorgung macht sich SPECTARIS für einheitliche Versorgungs- und Leistungsstandards stark. Die Regelungen im Gesetzentwurf gingen jedoch nicht weit genug. Der Verband spricht sich für eine Definition bundesweit einheitlicher, verbindlicher Versorgungs- und Leistungsstandards aus. „Festgeschrieben würde das medizinische Notwendige. Diese Standards dürfen nicht unterschritten werden“, erläuterte Weiler.

Diese bundesweit einheitlichen und verbindlichen Qualitäts- und Leistungsstandards sollten gemeinschaftlich von dem GKV-Spitzenverband und den Spitzenorganisationen der Leistungserbringer, Hersteller und Patientenvertretungen erarbeitet werden. Die Krankenkassen sollten verpflichtet werden, ein System zu etablieren, das eine kontinuierliche Einhaltung dieser Qualitäts- und Leistungsstandards gewährleistet.

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