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Regelungen zur Nutzenbewerbung von Medizinprodukte sowie zu Standards bei Hilfsmitteln gehen in die richtige Richtung. Der Medizintechnik-Branchenverband SPECTARIS hat sich grundsätzlich positiv zum heute vorgelegten Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung geäußert. „Insbesondere die vorgeschlagenen Regelungen zur Nutzenbewerbung innovativer Medizinprodukte sowie zu den Versorgungs- und Leistungsstandards bei Hilfsmitteln gehen prinzipiell in die richtige Richtung“, sagte Geschäftsführer Tobias Weiler.

Insbesondere begrüßt der Verband in seiner Stellungnahme die Möglichkeit, innovative Medizintechnik-Verfahren durch die Gesetzlichen Krankenversicherungen vergüten zu lassen. „Allerdings sehen wir jede zusätzliche Hürde neben der ohnehin schon stattfindenden CE-Kennzeichnung im Rahmen der Zulassung kritisch“, so Weiler. Gerade mit Blick auf internationale Wettbewerbsfähigkeit dürfe der Marktzugang in Deutschland nicht schwieriger werden als in den anderen EU-Staaten: „Die Patientensicherheit wird durch das CE-Kennzeichen bereits umfassend abgedeckt.“

Auch seien eigene Nutzenbewertungsverfahren für Medizinprodukte zu entwickeln und nicht etwa das gleiche Verfahren wie für Arzneimittel anzuwenden. Darüber hinaus  spricht sich der Verband für eine möglichst kurze Zeitdauer des Nutzenbewertungsverfahrens aus, um die Medizintechnik-Unternehmen nicht über Gebühr zu belasten. Dass der Gemeinsame Bundesausschuss der Krankenkassen das jeweilige Studiendesign festlegt, sieht der Verband kritisch. SPECTARIS begrüßt aber, dass die Hersteller das Recht erhalten sollen, selbst eine Erprobung beantragen zu können.

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