Niedergelassene Ärzte sind bei Investitionen in technische Apparate gegenüber ihren stationären Kollegen benachteiligt. Beispiel Ultraschall: Durchschnittlich elf Jahre alt sind Ultraschallgeräte im ambulanten Bereich. Die niedergelassenen Ärzte erhalten für Investitionen in die Praxisausstattung jedoch keinen Zuschuss.

Sie müssen die Kosten für die Nachrüstung oder gar den Kauf neuer Geräte komplett aus eigener Tasche zahlen. Anders verläuft die Finanzierung für technische Ausstattung im stationären Sektor: Die Charité in Berlin erhält zwölf Millionen Euro für neue Medizintechnik aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung. Der Grund ist, dass die Medizingeräte des Berliner Universitätsklinikums, etwa Ultraschallgeräte, im Durchschnitt zwölf Jahre alt sind und damit technisch oft nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Das berichtet der Tagesspiegel vom 15. Mai.

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Ultraschall ist deutschlandweit das am häufigsten angewandte bildgebende Verfahren. Um die Qualität der ambulanten Versorgung zu sichern, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Ultraschallvereinbarung von 1993 dieses Jahr aktualisiert und konkrete Anforderungen an die apparative Ausstattung festgelegt. Die Neufassung trat zum 1. April in Kraft.

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