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Diese Vorschrift sollte verhindern, dass Zinszahlungen an eigene ausländische Konzerngesellschaften hierzulande steuermindernd geltend gemacht und die Zinserträge dagegen im steuergünstigen Ausland erfasst werden. Erklärte Absicht des scheidenden Bundesfinanzministers war es, dem Fiskus höhere Steuereinnahmen zu bescheren.

Tatsächlich erweist sich diese Vorschrift für die Unternehmen nun als Finanzierungsbremse - und das ausgerechnet in einer Phase, wo sie vielfach rote Zahlen schreiben oder zumindest unter einem Liquiditätsengpass infolge der schrumpfenden Erträge leisten. Betriebsnotwendige Finanzierungen werden damit zusätzlich vom Fiskus erschwert. Zwar gibt es neben einer Freigrenze von 3 Millionen Euro Ausnahmeregelungen und die Möglichkeit, die restlichen Finanzierungskosten in den Folgejahren immer bis zu dieser 30-Prozent-Grenze geltend zu machen. Dieses Verfahren ist aber sehr kompliziert und aktuell für große liquiditätsschwache Unternehmen wenig hilfreich.

Die BDI Studie zeigt auf, dass ähnliche Regelungen in den Niederlanden wie auch in den USA nicht mit einer derartigen krisenverstärkenden Wirkung ausgestattet sind. Vor diesem Hintergrund ist der Gesetzgeber aufgerufen, die deutschen Vorgaben an international geltende Standards anzupassen, weil ansonsten hierzulande Investitionen unterbleiben und Arbeitsplätze verloren gehen.

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