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Was Steuerexperten vermutet haben, ist nun durch eine aktuelle empirische Studie des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) bestätigt worden. Die im Gefolge der Unternehmenssteuerreform 2008 vom Gesetzgeber allein aus fiskalischen Motiven heraus eingeführte Zinsschranke erweist sich als Krisenverstärker, der den Unternehmen über einen Liquiditätsentzug die Luft abschnürt und sie im Extremfall zur Aufgabe zwingt.

Sie sollte deshalb im Rahmen der Koalitionsverhandlungen auf den Prüfstand gestellt werden. Dass sich die Einführung der Zinsschranke im Rahmen der Unternehmensteuerform 2008 in einer Konjunkturflaute als prozyklischer Krisenverstärker auswirken würde, war für alle Steuerexperten von Anfang an ein offenes Geheimnis. Denn diese Vorschrift limitiert den Schuldzinsenabzug auf maximal 30 Prozent des Gewinns – vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen.

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