Foto: aboutpixel.deDie Qualitätsberichte der deutschen Krankenhäuser werden ab dem Jahr 2007 übersichtlicher, vergleichbarer und für die Patienten noch verständlicher gestaltet, als das bisher der Fall war. Eine entsprechende Regelung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am Dienstag in Düsseldorf beschlossen.

Die Änderungen sehen beispielsweise vor, dass die Qualitätsberichte künftig ein Inhaltsverzeichnis und eine Einleitung haben, in der das Krankenhaus kurz vorgestellt und Verantwortliche sowie Ansprechpartner genannt werden. Insgesamt wird durch spezielle Vorgaben zur Berichtsstruktur eine bessere Orientierung und Vergleichbarkeit hergestellt, gleichzeitig gibt es Freiräume für individuelle Darstellungen, wie etwa die Organisationsstruktur eines Krankenhauses oder dessen besondere Kompetenzen.

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Auf die bisherige Auflistung von DRG-Kodierungen, die eigentlich nur der Bildung von diagnosebezogenen Abrechnungspositionen innerhalb des im Jahr 2002 neu eingeführten Fallpauschalensystems dienen, wird verzichtet. Die Versorgungsschwerpunkte, das Leistungsspektrum und die Ausstattungsmerkmale werden übersichtlicher dargestellt. Die Darstellung von Behandlungsergebnissen soll zukünftig nach einheitlichen Regeln erfolgen. Zudem wird es neben den im Internet als PDFDatei zu veröffentlichenden Qualitätsberichten ab dem Jahr 2007 eine Datenbankversion im einheitlichen XML-Format geben, um umfassende vergleichende Analysen zu erleichtern.

Hintergrund Qualitätsberichte

Seit dem Jahr 2003 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Die Berichte sollen der Information von Patienten und Versicherten dienen, sowie den einweisenden und im Anschluß an die Krankenhausbehandlung weiter betreuenden Ärzten und den Krankenkassen eine Orientierungshilfe bieten. Für Krankenhäuser eröffnen sie die Möglichkeit, Leistungen und Qualität darzustellen. Somit dient der Qualitätsbericht der Information und Transparenz auf dem Gebiet der Krankenhausbehandlung und kann zugleich für Krankenhäuser ein Wettbewerbsinstrument sein.

 

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