Mit dem zum 01. Januar in Kraft tretenden Fortbildungskonzept für Heilmittelerbringer wollen die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen maßgeblich dazu beitragen, die Qualität der Versorgung auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand zu sichern.

Danach müssen die zugelassenen Heilmittelerbringer in einem Zeitraum von vier Jahren 60 Fortbildungspunkte nachweisen. Fortbildungspunkte können nur in externen Präsenzveranstaltungen erworben werden, die einen medizinischen und fachlichen Bezug zu den mit den Krankenkassen vereinbarten Heilmitteln haben. Ein Fortbildungspunkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten.

An die Fortbildungsveranstalter werden hohe Anforderungen gestellt. Es müssen qualifizierte Dozenten mit Berufserfahrung eingesetzt werden, die anhand aussagefähiger Literaturlisten und Curricula nachweisen, dass sich die Fortbildungsinhalte an den aktuellen medizinisch-therapeutischen Erkenntnissen ausrichten. Hiermit wird die bisher bestehende Fortbildungspflicht bundesweit auf einen einheitlichen Standard gestellt, der zur Qualitätssicherung der Heilmittelbehandlung der Versicherten der GKV beiträgt.

Wird die Fortbildung nicht nachgewiesen, sind in den Versorgungsverträgen für Heilmittel Vergütungsabschläge vorzusehen. Die Fortbildungsvereinbarung ist jetzt auf der Landesebene umzusetzen.

Bisher mussten sich Therapeuten alle zwei Jahre fortbilden, ohne dass die Rahmenbedingungen näher definiert waren. Zu den Heilmittelerbringern zählen die Physiotherapeuten (z. B. Krankengymnastik, Lymphdrainage und Massagen) Ergo- und Stimm-, Sprech- und Sprachtherapeuten.

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