Die Betriebskrankenkassen (BKK) bauen ihren Internetservice weiter aus: Gemeinsam mit anderen Gesetzlichen Primär- und Ersatzkassen sowie in Kooperation mit der Privaten Krankenversicherung (PKV) wird ein kassenartenübergreifender Überblick und Zugriff auf "Strukturierte Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V“ geboten. Will heißen: [...]

[...] Via Internet (www.bkk-hessen.de oder www.g-qb.de) werden die Daten der rund 2.200 in Deutschland zugelassenen Krankenhäuser zugänglich gemacht. Der Gesetzgeber hat den Kliniken die Abgabe der Qualitätsberichte zur Auflage gemacht. Den Krankenkassen obliegt nun die Veröffentlichung.

User profitieren hiervon: Sie können unterschiedliche Selektionskriterien nutzen. So kann recherchiert werden, welche Kliniken sich auf die Behandlung welcher Krankheitsbilder spezialisiert haben und wo die Komplikationsraten besonders gering sind. Gelistet werden neben dem Klinikstandort (Selektion nach Bundesländern und Postleitzahlen) bspw. auch Namen und Trägerschaften der Häuser. Darüber hinaus gestatten spezielle Suchoptionen Erkundigungen zu notwendigen Behandlungen und gängigen Begriffen. Website und Suchmaske sind ohne Passwörter oder spezielle Kennungen erreichbar. Der Zugang ist öffentlich.

Die Internetrecherche – so der BKK Landesverband Hessen – ersetzt nicht das persönliche Gespräch mit den Patienten. Entscheidungshilfe oder Empfehlungen leisten meistenteils die behandelnden Ärzte. Auch die zuständigen Krankenkassen bieten mit spezialisierter Software und Datenbankin-formationen Unterstützung und gezielte Beratung. Vielfach liegen kassenindividuelle Empfehlungen und Sondervereinbarungen zur Auswahl vor.

(Gesetzlicher) Hintergrund:
Gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V sind alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet, im Abstand von zwei Jahren - erstmals im Jahr 2005 für das Jahr 2004 - einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Das macht qualitätsrelevante Daten vergleichbar. Über die Ausfüllhinweise hinaus wird von den Gesetzlichen Krankenkassen eine vereinheitlichte, maschinenlesbare Fassung des Strukturierten Qualitätsberichts empfohlen. So soll ein Krankenhausinformationssystem ermöglicht und die Erstellung des Qualitätsberichts erleichtert werden.

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