Zugelassene Krankenhäuser sind zur Abgabe eines strukturierten Qualitätsberichtes erstmalig gesetzlich verpflichtet. Die Krankenkassenverbände wiederum müssen diese im Internet veröffentlichen. So können Bürgerinnen und Bürger sich über die Leistungen von Krankenhäusern informieren.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt:
"Mit der Veröffentlichung von Qualitätsberichten im Internet ist ein
maßgeblicher Schritt zu mehr Transparenz in der Krankenhausversorgung
vollzogen. Die zugelassenen Krankenhäuser haben die gesetzlich bis zum
31. August 2005 geforderten Qualitätsberichte erstellt. Die bereits im
Juli begonnene Veröffentlichung der Berichte durch die Spitzenverbände
der Krankenkassen ist jetzt nahezu abgeschlossen. Alle Interessierten
können sich nun im Internet ein Bild machen über die spezielle
Ausstattung und die Leistungen eines Krankenhauses, auf welchen
Gebieten es sich spezialisiert hat und wie es sich beispielsweise mit
den Komplikationsraten verhält. So wird die Auswahl eines geeigneten
Krankenhauses wesentlich erleichtert. Interessierte können so von zu
Hause aus prüfen, was die Krankenhäuser in der Umgebung anbieten und
welche Maßnahmen zur Sicherung der Qualität ein Krankenhaus ergreift.
Damit alle Interessierten den größt möglichen Nutzen aus den
Qualitätsberichten ziehen können, müssen jetzt auch die Krankenkassen
und die Kassenärztlichen Vereinigungen ihrer gesetzlichen Verpflichtung
nachkommen. Sie sollen die Bürgerinnen und Bürger mit gezielten
Erläuterungen zu den Berichten und auch vergleichenden Bewertungen
unterstützen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss als Entscheidungsgremium in der
gesetzlichen Krankenversicherung bleibt ebenfalls gefordert. Er hat zu
überprüfen, ob die Anforderungen an die Berichte ausreichend sind, um
Bürgerinnen und Bürgern die benötigten Informationen zu vermitteln. So
ist es für die Auswahl eines Krankenhauses für viele wesentlich, welche
konkreten Behandlungsergebnisse in den Häusern erzielt werden. Der
Gemeinsame Bundesausschuss hat dazu regelmäßig festzustellen, ob
Verbesserungen erforderlich sind und die Vorgaben für die Krankenhäuser
entsprechend anzupassen."
Die Berichte der Krankenhäuser sind alle zwei Jahre neu zu erarbeiten.
Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser sind im Internet unter https://www.g-qb.de/ zu finden