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Datenschutz wird immer bedeutsamer, auch für Ärzte. Sie gehören einer besonderen Berufsgruppe an, den sogenannten Geheimnisträgern. Um die Sicherheit von sensiblen Personendaten zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber ihnen besondere Pflichten auferlegt: Wenn Ärzte patientenbezogene Daten unbefugten Dritten offenbaren, verstoßen sie gegen geltende Datenschutzbestimmungen und machen sich in der Regel sogar  strafbar. CompuGroup Medical hat daher eine Sicherheitstechnologie entwickelt, die  Ärzte davor schützt mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, ohne in der vernetzten Welt der Zukunft nur Zuschauer sein zu müssen.

Das Gesundheitswesen befindet sich im Umbruch: Um Chancen zur Qualitäts- und Effizienzsteigerung zu nutzen, werden die Gesundheitssysteme sukzessive umgebaut, z.B. mit der Einführung der elektronischen Patientenakte oder mit dem zunehmenden Outsourcing von Verwaltungsaufgaben in Praxis und Krankenhaus. Damit steigen jedoch die Risiken für den Arzt, sich durch Verletzungen seiner Sorgfaltspflicht beim Datenschutz persönlich strafbar zu machen.

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Verlassen Patientendaten die Praxis oder das Krankenhaus, indem sie z.B. an einen externen Dienstleister weitergegeben werden, verantwortet der Arzt persönlich den Schutz dieser Daten. Er muss also entweder vorab und ausdrücklich die konkrete Einwilligung des Patienten zur entsprechenden  Datenweitergabe an Dritte einholen oder er muss sicherstellen, dass kein Dritter die Daten einsehen kann.

Da das Einholen solcher konkreten und ausdrücklichen Einwilligungserklärungen umständlich bzw. teilweise unmöglich ist, gewährleisten Dritte wie z.B. der Betreiber eines Rechenzentrums ‚Datenschutz durch Panzertüren und Vertraulichkeitserklärungen‘. Jedoch sind Türen entriegelbar und Mitarbeiter im Zweifelsfall unzuverlässig. Theoretisch ist es Dritten also in diesem Szenario immer möglich, personenbezogene Daten einzusehen.

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