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Foto: PhotoCase.deDeutschland und die Schweiz haben die letzten Hindernisse, die einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung noch im Wege standen, ausgeräumt.

Dies ist das Ergebnis eines Treffens der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Marion Caspers-Merk, mit dem Direktor des Bundesamtes für Gesundheit, Thomas Zeltner, heute in Bern.

Caspers-Merk kündigte an, dass die Bundesregierung eine entsprechende Gesetzesänderung vornehmen werde, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf dem Feld der Gesundheitsversorgung zu erleichtern (Änderung der Paragraphen 140e und 13 (Absatz 4 und 5) im SGB V).

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Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung können dann Leistungserbringer in der Schweiz ebenso in Anspruch nehmen wie heute schon in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum. Die Schweiz würde damit rechtlich insoweit den 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den drei Unterzeichnerstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island und Lichtenstein) gleichgestellt.

Darüber hinaus werden deutsche Krankenkassen künftig zur Versorgung ihrer Versicherten Verträge mit schweizerischen Leistungserbringern abschließen können.

Die Schweiz wird im Gegenzug das Territorialprinzip in ihrem Krankenversicherungsrecht lockern. Eine Änderung in der Krankenversicherungsverordnung soll das eidgenössische Department des Innern ermächtigen, zeitlich beschränkte Projekte zu bewilligen, die die Übernahme gewisser im Ausland erbrachter medizinischer Leistungen durch die Krankenkassen vorsehen.

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