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Zuverlässigkeit, Praktikabilität, Überlegenheit gegenüber anderen Informationsquellen, Kosten und Verfügbarkeit sind wichtige Faktoren für die Beantwortung der Frage, ob der Arzt gehalten ist, sich bei seiner Tätigkeit durch bestimmte Software unterstützen zu lassen.“ Taupitz betonte auch die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Arzthaftung. „Die Nutzung bestimmter Software führt um so eher zum Haftungsschutz für den Arzt, je stärker es dem aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstand, der praktischen Erfahrung und der professionellen Akzeptanz entspricht, sie einzusetzen.“

Die anschließende Diskussion mit den anwesenden Ärzten, Politikern und Gesundheitsspezialisten zeigte: An den Möglichkeiten und Perspektiven der Medizinischen Informations-Technologien, die kurz als ‚MIT’ bezeichnet werden, zweifelt niemand mehr. Jedoch brauche es eine ganz neue Kultur, deren Stellenwert als „dritten Weg im System“, wie Johannes Singhammer es nannte, anzuerkennen und umzusetzen. Damit liegt der Gesundheitspolitiker nah bei CompuGROUP-Deutschlandchef Eibich: „Wir sehen in MIT die ‚Dritte Industriesäule’ im Gesundheitswesen. Neben Arzneimitteltherapie und Medizintechnik.“ 

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