Die B.Braun Stiftung hat in Berlin auf dem 6. Nationalen DRG-Forum den mit insgesamt 10.000 Euro dotierten "Award Krankenhausfinanzierung 2009" vergeben. Die Auszeichnung für den ersten Platz nahmen Dr. Wulf-Dietrich Leber, Jürgen Malzahn und Johannes Wolff entgegen.

Die drei Autoren sind beim AOK-Bundesverband beschäftigt, traten aber ausdrücklich als das "Team Leber" und nicht als Vertreter der AOK auf. Die Ehrung für das Erreichen der beiden zweiten Plätze nahmen Frau Sabine Wahl von der HWP-Beratungsgesellschaft und Professor Dr. Harald Schmitz von der Gebera-Beratungsgesellschaft entgegen. Die Autoren aller prämierten Arbeiten hatten sich für mehr wettbewerbliche Elemente im Verhältnis von Kassen und Krankenhäusern eingesetzt. Sie nahmen die Ehrung aus den Händen von Dr. Joachim Schnell, Vorsitzender der Stiftung, und Uta Meurer, Geschäftsführerin der Stiftung, entgegen.

Das "Team Leber" setzt nach Auffassung der Jury auf mehr Wettbewerb. Kassen und Krankenhäuser sollen die Preise für Elektivleistungen frei verhandeln können. Für diese Elektivleistungen gibt es keinen Kontrahierungszwang mehr, der die Kassen zum Vertragsabschluss mit dem einzelnen Krankenhaus zwingt. Patienten haben dann nur noch, sozusagen als Basis-Kassenleistung, Zugang zu jenen Häusern, mit denen ihre Kasse einen Vertrag für Elektivleistungen geschlossen hat. Genügt das den Versicherten nicht, müssen sie zuzahlen oder eine Zusatzversiche-rung abschließen. Als elektiv wird definiert, was kein Notfall sei. Der Staat, schreiben die Autoren, solle sich auf die Notfallversorgung zurückziehen, die entsprechende Krankenhausplanung und ihre Finanzierung. Den Rest regelten Kassen und Kliniken. Um die Verfahren für alle Kliniken offen zu halten, sollen die Kassen ihren Einkauf ausschreiben.

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Die B. Braun Stiftung hatte den Award im vorigen Herbst ausgeschrieben. Die Autoren der Wettbewerbsbeiträge sollten Antworten auf diese Fragen geben:

1.) Soll und kann der Wettbewerb in der Krankenhausversorgung gestärkt werden?
2.) Soll es weiterhin Budgetverhandlungen geben? Wer soll über was verhandeln?
3.) Sollen die DRG-Entgelte zu einem komplexeren, vielleicht krankenhausindividualisierten Preissystem ausdifferenziert werden?
4.) Ist eine Preisdifferenzierung mit der möglichen Forderung nach einem bundesweit einheitlichen Basisfallwert in Einklang zu bringen?
5.) Muss die Menge der Leistungen gesteuert werden?
6.) Soll der Zugang der Kliniken zur Krankenversorgung verändert werden?
7.) Wie steht es um die Verschränkung mit anderen Versorgungssektoren wie der ambulanten Versorgung? Wie ist die Qualität zu sichern? Wie sind Investitionen zu finanzieren?

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