Am 1. August 2012 tritt die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) in Kraft. Sie löst die Ausbildungsverordnung vom 3. März 1993 ab. Die Neuordnung ist notwendig auf Grund genereller Entwicklungen in der Berufsbildung und der Berufsbildungspolitik bei den dualen Ausbildungsberufen.

Sie berücksichtigt die Veränderungen in den Aufgaben- und Tätigkeitsbereichen der/des Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten, die auf arbeitsorganisatorische und technologische Entwicklungen im Apothekenbereich zurückzuführen sind. Die neue Verordnung trägt damit den heutigen Anforderungen an die Tätigkeit der/des Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten im Apothekenbetrieb Rechnung. Neu ist zum Beispiel die Unterscheidung nach „berufsprofilgebenden“ und „integrativen“ Lehrinhalten. Zum Ausbildungsabschnitt „berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten“ gehören Themen wie Warenwirtschaft und Beschaffung, Kommunikation, Preisbildung und Leistungsabrechnung, Beratung und Verkauf sowie apothekenspezifische qualitätssichernde Maßnahmen.

{loadposition position-10}

Der Abschnitt „Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten“ umfasst neben dem Ausbildungsbetrieb u.a. die Themen Umweltschutz, Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft. Bei einer modernen dualen Berufsausbildung kommt es neben der Vermittlung von Kenntnissen und Fachwissen auch darauf an, dass die Auszubildenden Methoden lernen, um ihre Aufgaben im Berufsalltag bewältigen zu können. „Für Auszubildende im kaufmännischen Bereich soll die Apotheke ein attraktiver Ausbildungsort sein. Dies setzt für die Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten eine zukunftsorientierte Ausbildung voraus, bei der die Vermittlung von Lehrinhalten über den Erwerb reinen Fachwissens deutlich hinausgeht“ sagt der Bundesminister für Gesundheit, Daniel Bahr.

Bewertung: 5 / 5

Stern aktivStern aktivStern aktivStern aktivStern aktiv