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Verwaltungskosten: große Unterschiede nach Leistungserbringern

Betrachtet man die einzelnen Leistungserbringer und ihre Verwaltungskosten, so zeigen sich große Unterschiede hinsichtlich Höhe und Ursachen.

Mit 61,9 Milliarden Euro beziehen die Krankenhäuser den größten Anteil an Leistungsausgaben von den gesetzlichen Krankenkassen. Davon geben sie 22 Prozent für Verwaltungsprozesse aus, d.h. 13,6 Milliarden Euro. Davon sind 5,6 Milliarden offiziell bekannt und als Verwaltungskosten ausgewiesen.

Die niedergelassenen Ärzte stellen den zweitgrößten Ausgabenposten innerhalb der GKV dar. 2010 betrugen ihre Leistungsausgaben 43,6 Milliarden Euro. Von den Verwaltungskosten in Höhe von 10,9 Milliarden Euro wurden 7,9 Milliarden Euro unmittelbar durch die GKV verursacht. Ein Beispiel stellt die Praxisgebühr dar, eine hundertprozentige Verwaltungstätigkeit, die den Ärzten von der GKV übertragen wird. Den gesammelten Betrag zieht die GKV je Arzt am Ende einer Rechnungsperiode durch die jeweilig zuständige Kassenärztliche Vereinigung koordiniert vom Arzthonorar ab.

Apotheken haben im Jahr 2010 32,6 Milliarden Euro der GKV-Leistungsausgaben bezogen. Ihr Verwaltungsaufwand von 2,6 Milliarden Euro lag deutlich unter dem von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass es sich bei Apotheken nicht um reine Dienstleister, sondern um Handelsunternehmen handelt. Dabei dominiert innerhalb der Verwaltungsprozesse von Apotheken der Anteil, der durch die GKV verursacht wird: Von dem 8 prozentigen Verwaltungskostenanteil ihres Gesamtumsatzes werden 64,5 Prozent durch die Anforderungen der GKV verursacht.

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