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Unterstützung in der Verwaltung und bei Praxisneugründungen

Um die aufwändige Abrechnung und die weiteren zeitraubenden Verwaltungsaufgaben wie die Korrespondenz mit Patienten, Versicherungen und Kostenträgern sowie die umgehende Einforderung noch ausstehender Zahlungen zu umgehen, suchen sich Ärzte zunehmend spezialisierte Partner. Das Auslagern der Praxisverwaltung und vor allem der Honorarabrechnung an Experten wie die PVS-BW an Experten bedeutet sowohl eine enorme Arbeits- und Zeitentlastung als auch die Gewähr eines vollständigen und gesetzeskonformen Abrechnungsmanagements. „So schleichen sich bei der Bearbeitung auch keine Fehler mehr ein“, bestätigt Körner. Zur Eingabe der Abrechnungsdaten ist lediglich eine PAD-Schnittstelle erforderlich. Darüber werden die Daten an PVS übertragen und von Experten geprüft und ausgewertet. Die Rechnungsstellung erfolgt umgehend gemäß der GOÄ. Da die Gebührenordnung jedoch nicht alle Leistungen enthält, die abgerechnet werden können, werden die Daten nochmals sorgfältig geprüft. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle erbrachten Arbeiten vergütet werden.

Um zu gewährleisten, dass die Abrechnung stets auf dem aktuellen gesetzlichen Stand der Gebührenordnung und des ärztlichen Berufsrechts erfolgt, nehmen die Mitarbeiter regelmäßig an Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen teil. Des Weiteren hat der Bundesverband PVS eigens einen Ausschuss ins Leben gerufen, in dem die Rechtsauslegung systematisch dokumentiert wird. Der Ausschuss dient den Landesverbänden wie der PVS in Baden-Württemberg als zentrale Anlaufstelle für alle Fragen, die die Privatliquidation betreffen.  

Ferner kümmert sich die PVS-BW um die Korrespondenz mit Patienten, Versicherungen und Kostenträgern. Im Fall von Zahlungsverzögerungen oder gar -weigerungen übernimmt die Verrechnungsstelle das Forderungsmanagement. „Der Verband stellt klare Richtlinien für Arzt und Patient auf. Dadurch werden Missverständnisse geklärt und Probleme in der Kommunikation beseitigt“, so Körner. Auf diese Weise werden die Praxismitarbeiter entlastet und der regelmäßige Kapitalfluss sichergestellt. Um etwaige Zeiträume mit Zahlungsausfällen zu überbrücken, zahlt die PVS-BW Vorschüsse in Höhe von bis zu 100 Prozent der ausstehenden Zahlungseingänge. Bei allen gebühren- und vertragsrechtlichen Fragen wird die Verrechnungsstelle auf Anfrage auch beratend tätig, so beispielsweise bei der Festlegung der Höhe der Gebühren, sofern ein Ermessensspielraum besteht. Alle Daten, die der Arzt an die PVS weiterleitet, unterliegen der Schweigepflicht.

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