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Was schon lange ein viel diskutiertes Thema in der Ärzteschaft ist, wird jetzt bestätigt: Die Gesundheitsbürokratie bürdet Ärzten zu viele Verwaltungsaufgaben auf. Dies hat eine aktuelle Umfrage der Privatärztlichen Verrechnungsstelle Baden-Württemberg (PVS-BW) unter niedergelassenen Ärzten ergeben. 90 Prozent der Befragten bestätigten, dass sie durch den zunehmenden Verwaltungsaufwand zu wenig Zeit für ihre Patienten haben. Mit den ständigen Neuerungen und Umwälzungen im Gesundheitswesen wird die Abrechnung immer unübersichtlicher.

Wenn dann zu allem Überfluss noch Zahlungen ausbleiben, ist das für viele Praxen nur schwer zu verkraften und stellt ein Liquiditätsrisiko dar. Um sich zu hundert Prozent ihren Patienten widmen zu können, lagern deshalb immer mehr Ärzte die zeitraubenden Verwaltungsarbeiten aus. „Da sich das deutsche Gesundheitssystem immer mehr in bürokratischen Strukturen verzettelt, müssen Arztpraxen inzwischen ein professionelles unternehmerisches Management aufbauen, um dem administrativen Wust Herr zu werden“, sagt Michael Ahrens, Geschäftsführer der PVS-BW.

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Wie jedes Unternehmen muss auch die Arztpraxis unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt werden, um nicht in die roten Zahlen abzurutschen. Durch die Sparmaßnahmen, die das deutsche Gesundheitssystem Krankenhäusern und Medizinern in den vergangenen Jahren aufgebürdet hat, sind in vielen Praxen die letzten Sparpotentiale bereits erschöpft. Nun gilt es, dort anzusetzen, wo häufig noch Reserven verborgen liegen: In der Praxisverwaltung. Gerade im komplizierten Abrechnungssystem nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) kann es unwissentlich zu Fehlern und Versäumnissen kommen, durch die der Arzt unter Umständen auf seinen Kosten sitzen bleibt. Um die eigene Praxis überhaupt noch wirtschaftlich effizient oder zumindest rentabel führen zu können, muss er die überaus komplizierten und bis ins Detail geregelten Abrechnungsverfahren nicht nur genau kennen und anwenden können, sondern auch stets über die Änderungen informiert sein.


Niedergelassene Mediziner verbringen deshalb einen Großteil ihrer Zeit damit, sich mit Buchhaltung und Dokumentation zu befassen, um den Forderungen des Gesetzgebers nachzukommen und die Verwaltungsaufgaben korrekt zu erfüllen. Darüber hinaus ist es in den vergangenen Jahren aufgrund des gestiegenen Kostendrucks immer schwieriger geworden, eine eigene Praxis zu führen. „Wegen des enormen bürokratischen Aufwands bleibt die ursprüngliche Aufgabe des Arztes – die Patientenbehandlung – auf der Strecke“, sagt Ahrens. Daneben spielt auch der finanzielle Aufwand eine entscheidende Rolle. Dies bestätigt die Mehrheit der Mediziner, die angibt, aus Kostengründen bereits teilweise auf Behandlungen verzichten zu müssen.

Gesundheitssystem fördert die Zwei-Klassen-Medizin

„Um die laufenden Kosten begleichen zu können, musste ich –wie viele andere Ärzte – verstärkt Privatpatienten aufnehmen“, sagt der Urologe Dr. Andreas Körner. Da die Tendenz dahin geht, dass sich eine Praxis allein mit gesetzlich Versicherten wirtschaftlich nicht mehr rechnet, sind immer mehr Mediziner gezwungen, Privatpatienten bei der Behandlung unter Umständen den Vorrang zu geben. Jedoch sind sich die Ärzte dieses Dilemmas bewusst: Knapp 90 Prozent sind der Meinung, dass die Bundesregierung die Zwei-Klassen-Medizin zementiere.

Das derzeit viel diskutierte Versorgungsgesetz, das 2012 auf den Weg gebracht werden soll, sorgt erneut für Verunsicherung unter der Ärzteschaft: Denn von einer einheitlichen Regelung scheint das Gesetz weit entfernt. „Für Fachärzte ist das Hausarztmodell ohnehin ziemlich problematisch. Es sollte spezielle Facharztverträge geben“, fordert Körner. So bleibt fraglich, ob das ohnehin schon komplizierte Honorarsystem für Ärzte tatsächlich vereinfacht wird. Seit einigen Jahren bieten immer mehr Praxen individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) als Ergänzung zum Katalog der gesetzlichen Krankenversicherungen an – ein Versuch, um sich finanziell über Wasser zu halten.     


Unterstützung in der Verwaltung und bei Praxisneugründungen

Um die aufwändige Abrechnung und die weiteren zeitraubenden Verwaltungsaufgaben wie die Korrespondenz mit Patienten, Versicherungen und Kostenträgern sowie die umgehende Einforderung noch ausstehender Zahlungen zu umgehen, suchen sich Ärzte zunehmend spezialisierte Partner. Das Auslagern der Praxisverwaltung und vor allem der Honorarabrechnung an Experten wie die PVS-BW an Experten bedeutet sowohl eine enorme Arbeits- und Zeitentlastung als auch die Gewähr eines vollständigen und gesetzeskonformen Abrechnungsmanagements. „So schleichen sich bei der Bearbeitung auch keine Fehler mehr ein“, bestätigt Körner. Zur Eingabe der Abrechnungsdaten ist lediglich eine PAD-Schnittstelle erforderlich. Darüber werden die Daten an PVS übertragen und von Experten geprüft und ausgewertet. Die Rechnungsstellung erfolgt umgehend gemäß der GOÄ. Da die Gebührenordnung jedoch nicht alle Leistungen enthält, die abgerechnet werden können, werden die Daten nochmals sorgfältig geprüft. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle erbrachten Arbeiten vergütet werden.

Um zu gewährleisten, dass die Abrechnung stets auf dem aktuellen gesetzlichen Stand der Gebührenordnung und des ärztlichen Berufsrechts erfolgt, nehmen die Mitarbeiter regelmäßig an Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen teil. Des Weiteren hat der Bundesverband PVS eigens einen Ausschuss ins Leben gerufen, in dem die Rechtsauslegung systematisch dokumentiert wird. Der Ausschuss dient den Landesverbänden wie der PVS in Baden-Württemberg als zentrale Anlaufstelle für alle Fragen, die die Privatliquidation betreffen.  

Ferner kümmert sich die PVS-BW um die Korrespondenz mit Patienten, Versicherungen und Kostenträgern. Im Fall von Zahlungsverzögerungen oder gar -weigerungen übernimmt die Verrechnungsstelle das Forderungsmanagement. „Der Verband stellt klare Richtlinien für Arzt und Patient auf. Dadurch werden Missverständnisse geklärt und Probleme in der Kommunikation beseitigt“, so Körner. Auf diese Weise werden die Praxismitarbeiter entlastet und der regelmäßige Kapitalfluss sichergestellt. Um etwaige Zeiträume mit Zahlungsausfällen zu überbrücken, zahlt die PVS-BW Vorschüsse in Höhe von bis zu 100 Prozent der ausstehenden Zahlungseingänge. Bei allen gebühren- und vertragsrechtlichen Fragen wird die Verrechnungsstelle auf Anfrage auch beratend tätig, so beispielsweise bei der Festlegung der Höhe der Gebühren, sofern ein Ermessensspielraum besteht. Alle Daten, die der Arzt an die PVS weiterleitet, unterliegen der Schweigepflicht.

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