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Auf den ersten Blick erscheint das Prüfsystem und die Idee einer Begutachtung mit Benotung von Pflegeheimen plausibel und für Gesetzgeber sowie Prüfer nachvollziehbar. Bei näherer Betrachtung muss man jedoch die Frage stellen, warum wir in Deutschland gleich drei Prüfinstanzen brauchen, die sich einzig aus Beitragsgeldern der Pflegekassen oder Steuergeldern finanzieren.

Laut Angabe des Spitzenverbandes der Medizinischen Dienste kostet die Prüfung einer Einrichtung im Schnitt rund 4.500 Euro. Heimverzeichnis.de belohnt die ehrenamtlichen Gutachter mit 60 Euro pro Heim und Gutachten. Das Sozialgericht Münster hat den Streitwert, ob ein Pflegeheim die Unterlassung der Veröffentlichung eines Transparenzberichts verlangen kann, auf 5.000 Euro festgesetzt.

Vielleicht wäre es verbraucherfreundlicher, die finanziellen Mittel in die Pflege zu stecken, denn neben dem Sozialgericht in Münster ist sogar der pflegewissenschaftliche Beirat der Meinung, dass in Deutschland die Definition von Pflegequalität bzw. Qualität in der Pflege ohnehin bislang unklar sei.

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