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Pflegegrade statt Stufen

Das neue Begutachtungs-Assessment (NBA) listet künftig fünf Pflegegrade statt bisher drei Pflegestufen. In Zukunft werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichwertig bei der Bewertung eingebunden. Durch intensivere Befragungen der Betroffenen und Angehörigen sollen neue Erkenntnisse für die Einstufung gewonnen werden. Mit der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen gemessen und – mit unterschiedlicher Gewichtung – zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt. Interessanterweise bauen diese Bereiche auf die sechs pflegebezogenen Themenfelder des Strukturmodells zur Verschlankung der Pflegedokumentation auf, etwa Hilfen bei Alltagsverrichtungen und Präsenzzeiten von Pflegekräften, um nur zwei Beispiele zu nennen. „Aus diesem Grund gibt es schon jetzt Synergieeffekte bei Pflegeeinrichtungen, die das Modell anwenden“, berichtet Michael Hartmann. Er  verweist darauf, dass außerdem kein Pflegebedürftiger durch die Umstellung der Systematik schlechter gestellt werden soll. Jeder, der bereits Leistungen der Pflegeversicherung bekomme, erhalte diese auch weiterhin mindestens in gleichem Umfang. So laute jedenfalls die Aussage des Ministers. Ende 2016 sollen alle Pflegebedürftigen automatisch in die neuen Pflegegrade eingestuft werden, ohne neue Antragstellung und Begutachtung.

Fazit

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Strukturmodell zur Verschlankung der Pflegedokumentation, Pflegestärkungsgesetze und politische Pläne – die „Pflegereform“ hat Fahrt aufgenommen. Vor allem aber ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen fahren mit professioneller Hilfe durch Berater und Multiplikatoren wie Michael Hartmann (rechts)sicher.

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