Seiten

Frau Pfeiffer spricht außerdem davon, dass Ärzte die Zulassung nur noch auf Lebenszeit bekommen sollten. Das ist schon heute so: Die Zulassung erlischt am Lebensende beziehungsweise mit dem Ende der vertragsärztlichen Tätigkeit. Ärzte erhalten sie vom Zulassungsausschuss von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen. Jeder Arzt muss seine Zulassung dort beantragen, auch wenn er eine Praxis übernehmen will.

Ärzte sind darauf angewiesen, ihre Praxen verkaufen zu können. Dies stellt eine wesentliche Absicherung im Falle einer Berufsaufgabe dar. Der Arzt investiert fortwährend in seine Praxis und hält sie auf dem neuesten Stand. Das wiederum kommt dem Patienten zugute. Hier ist langfristige Sicherheit ganz wichtig. Das gilt auch vor dem Hintergrund, dass – anders als bei den Krankenhäusern – der niedergelassene Arzt auch die Investitionen für seine Praxis selber vornehmen muss. Das ist wie bei einem mittelständischen Unternehmen. Wir müssen alles dafür tun, um die Attraktivität der ambulanten Tätigkeit zu steigern. Verunsicherungen sind vollkommen kontraproduktiv.

Auch dass Frau Pfeiffer die Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) unter Generalverdacht stellt, ist falsch. Die KBV hat zusammen mit der Bundesärztekammer einen Ratgeber für die Patienten zum Thema herausgegeben. In der Broschüre wird erklärt, worauf Patienten achten sollten. IGeL können für den einzelnen Patienten durchaus sinnvoll sein.“

{loadposition position-11}
Stern inaktivStern inaktivStern inaktivStern inaktivStern inaktiv