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 AOK und BKK Landesverband Bayern bieten den Apotheken Verträge zur Versorgung mit Bandagen und konfektionierten Orthesen an. Bisher waren Hilfsmittel mit einem Anteil von rund 4 Prozent am Apothekenmarkt für die meisten Apotheken lediglich ein Randsortiment. Das wollen AOK und BKK Landesverband Bayern in Zukunft ändern.

Bisher waren Hilfsmittel mit einem Anteil von rund 4 Prozent am Apothekenmarkt für die meisten Apotheken lediglich ein Randsortiment. Das wollen AOK und BKK Landesverband Bayern in Zukunft ändern.

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Seit November 2009 ist ein eigens für Apotheken entworfener Beitrittsvertrag nach § 127 Abs. 2 SGB V veröffentlicht, mit dem sich die fast 3.000 bayerischen Apotheken ab Januar 2010 mit minimalen Aufwand an dem lukrativen Hilfsmittelmarkt der Bandagen und konfektionierten Orthesen beteiligen können.

Erstmals bieten die Krankenkassen Beitrittsverträge für die Berufsgruppen Kaufleute des Sanitätsfachhandels, Orthopädieschuhtechniker und Apotheker mit sehr unterschiedlichen Vertragsinhalten an. Die personellen und fachlichen Anforderungen, um diesen Verträgen als Apotheker beizutreten, unterscheiden sich erheblich von den Voraussetzungen für Sanitätshäuser und Orthopädieschuhtechniker.

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