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Im Rahmen des am 1. Juli 2008 in Baden-Württemberg in Kraft getretenen Landesheimgesetzes will das Land nun eine Landesheimbauverordnung erlassen, um die Anforderungen an bauliche Standards im Heimbereich zu regeln. Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) beurteilt den Entwurf der Ausführungsverordnung an mehreren Stellen als rechtlich bedenklich und sachlich verfehlt.

Insbesondere die Festschreibung eines 100-prozentigen Einzelzimmeranteils in stationären Einrichtungen sieht der Verband mit Skepsis. Dazu VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling: „Wir halten jede Festschreibung von Einzelzimmeranteilen für überflüssig. Die Nachfrage regelt den notwendigen Anteil von Einzelzimmern selbst.

Der geforderte Einzelzimmeranteil in stationären Einrichtungen von 100 Prozent ignoriert die Wahlfreiheit des Pflegebedürftigen. Bei Neueinrichtungen wird dadurch ausgeschlossen, dass etwa Ehepaare oder Verwandte sich bewusst für einen Einzug in ein Doppelzimmer entscheiden dürfen. Viele alte Menschen möchten jedoch in einer engen Gemeinschaft zusammenleben. Darüber hinaus ist unter pflegewissenschaftlichen Gesichtpunkten das Leben in einem Doppelzimmer oft sinnvoll. So zeigen beispielsweise demenziell veränderte Menschen in Gesellschaft eines Mitbewohners ein ruhiges, ausgeglichenes Verhalten.

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Eine Verpflichtung, Doppelzimmer in Einzelzimmer umzuwandeln, zwingt Bestandseinrichtungen zu erheblichen finanziellen Investitionen. Diese sind für die Einrichtungen nur über steigende Heimentgelte im Bereich der Investitionskosten umzusetzen. Tritt also die Einzelzimmerregelung in Kraft, stellt sie insbesondere für bereits bestehende kleinere

Einrichtungen eine Existenzbedrohung dar. Durch die Umlage der Umbaumaßnahmen in die Investitionskosten steigen die Heimentgelte massiv – und damit auch die Belegungsprobleme. Kurz gesagt: Die Rahmenbedingungen für einen wirtschaftlichen Betrieb verschlechtern sich. Das Personal in kleinen Einrichtungen reduziert sich auf Grund sinkender Bewohnerzahlen unter Umständen auf nicht mehr handhabbare Stellenanteile, und Belegungsschwankungen schlagen sich überproportional nieder.

Bei näherer Betrachtung entpuppt sich die Einzelzimmerregelung schlicht als eine Bedrohung der kleingliedrigen Versorgung vor Ort. Das kann nicht Ziel der Landesheimbauverordnung sein. Wir fordern das Sozialministerium dringend zu Änderungen und Überarbeitungen auf.“

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