Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten sind als Freiberufler verantwortlich für die betriebswirtschaftliche Führung ihrer Praxen und als Arbeitgeber für den Erhalt qualifizierter Arbeitsplätze. Insofern steht es ihnen in schwierigen Zeiten durchaus zu, die verschiedenen Möglichkeiten zu sondieren, um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch unter ökonomisch schwierigen Rahmenbedingungen weiter beschäftigen zu können.
Dazu gehört prinzipiell auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld, wie der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) heute in München erklärte. Auch wenn noch nicht definitiv feststehe, wie sich die neue Honorarsystematik im Bereich der niedergelassenen Haus- und Fachärzte konkret in den einzelnen Praxen auswirke, so sei es dennoch ein Gebot der Vernunft, im Sinne einer vorausschauenden Planung schon heute Handlungsoptionen zur Existenzsicherung auch bei drohenden Umsatzeinbrüchen zu erwägen.
„Während es von der Öffentlichkeit anscheinend geduldet wird, dass Banken Milliardensummen zur Stützung ihres Geschäfts erhalten, wird allein schon die Tatsache, dass einige Ärzte einen Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen, als sozialer Affront gesehen. Man sollte die Relationen im Auge behalten und vor allem verstehen, dass auch die Praxen der niedergelassenen Ärzte qualifizierte Arbeitsplätze bieten, die erhaltens- und schützenswert sind“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der KVB, Dr. Axel Munte.