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Zum Hintergrund

Für alle Pflegeheime in Deutschland wird es künftig eine Gesamtnote und vier Teilnoten sowie eine Note für die Bewohnerbefragung geben. Diese Noten setzen sich aus insgesamt 82 Einzelbewertungen zusammen, die im Rahmen der gesetzlichen Überprüfung der Heime durch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen ermittelt werden. Grundlage für dieses neue Notensystem ist die Pflegereform aus dem vergangenen Jahr, die seit dem Sommer 2008 schrittweise umgesetzt wird. Pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner und ihre Angehörigen können sich gezielt zu den Themen "Pflege und medizinische Versorgung", "Umgang mit demenzkranken Bewohnern", "soziale Betreuung und Alltagsgestaltung", "Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene" und zu den Ergebnissen der Bewohnerbefragung informieren. Den Schwerpunkt bildet dabei der Bereich "Pflege und medizinische Versorgung": aus diesem Bereich werden 35 Qualitätskriterien abgebildet. Die 18 Kriterien zur Zufriedenheit der Bewohner in der Einrichtung werden separat in einer eigenen Note dargestellt. Ambulante Pflegeeinrichtungen werden im Prinzip nach der gleichen Systematik geprüft. Hier wurden 49 Einzelkriterien vereinbart. Diese Kriterien sind den drei Bereichen „Pflegerische Leistungen“, „Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen“ und „Dienstleistungen und Organisation“ zugeordnet. Daneben wird auch hier eine Note für die „Befragung der Kunden“ ausgewiesen.

 

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