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Auch im internationalen Vergleich ragt diese Lösung zur transparenten Darstellung von Pflegequalität positiv heraus. Um diesen Standard zu halten und um die Weiterentwicklung zu sichern, wird parallel zur Veröffentlichung ein wissenschaftliches Institut mit einer Evaluation beauftragt. Mit dieser Evaluation ist die Überprüfung und Weiterentwicklung der Transparenzvereinbarung gewährleistet.

Bisher prüfen die Medizinischen Dienste der Krankenkassen gezielt und in der Regel aufgrund vorliegender Beschwerden nach Defiziten in der Versorgung der Pflege. In der Folge des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes werden die Medizinischen Dienste jetzt alle Pflegeheime überprüfen.

„Die einzelnen Medizinischen Dienste werden nach den bundeseinheitlichen Vorgaben Schritt für Schritt alle Pflegeheime in Deutschland überprüfen. So viel Transparenz, wie jetzt entsteht, gab es in diesem Bereich bisher nicht. Dadurch werden Qualitätsunterschiede von Pflegeeinrichtungen transparent- das ist das Gegenteil von Verschleierung. Eines ist dabei ganz wichtig: Vor den MDK-Prüfungen kann sich niemand drücken, die Ergebnisse werden auf jeden Fall veröffentlicht, egal, ob sie gut oder schlecht ausfallen“, so Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS.

Neben den jährlichen Prüfungen bleibt selbstverständlich die Möglichkeit erhalten, dass die Landesverbände der Pflegekassen Auffälligkeitsprüfungen mit den schon bisher bekannten Konsequenzen vornehmen können. Am Ende jeder Prüfung, ob Routineprüfung oder Auffälligkeitsprüfung, kann im schlimmsten Fall stets auch die Schließung eines Heimes stehen. Die Entscheidung darüber liegt dann bei der Heimaufsicht in den ggf. betroffenen Bundesländern.

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