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Eine Binsenweisheit unter Heilpraktikern besagt, dass jeder Patient den Heilpraktiker findet, der am besten zu ihm passt. Denn die meisten Patienten informieren sich gründlich, bevor sie eine Naturheilpraxis aufsuchen. Schließlich kostet der Heilpraktiker ohne entsprechende Zusatz- bzw. Privatversicherung bares Geld, und wird oft erst dann aufgesucht, wenn andere Behandlungen ohne Erfolg blieben. Doch wie informiert man sich am besten? Bis vor einigen Jahren lief das meist so, dass der Heilpraktiker von Bekannten, die dort bereits in Behandlung waren, empfohlen wurde.

U.a. durch den Einzug des Internets sind aber zahlreiche andere Möglichkeiten (ggf. auch Risiken) dazugekommen. Das bedeutet, dass man sich zwar sehr gezielt informieren, auf der anderen Seite aber auch schnell durcheinander geraten kann.

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Deshalb folgende konkrete Fragen, die Sie vor dem Praxisbesuch klären sollten:

  • Hat der Heilpraktiker eine amtliche Zulassung – sprich die Überprüfung beim Gesundheitsamt zur „berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ nach dem Heilpraktikergesetz (HpG) bestanden?
    Ist das nicht klar erkennbar, ist Skepsis angesagt, da auch viele andere nichtärztliche Anbieter häufig von der Allgemeinheit als „Heilpraktiker“ bezeichnet werden, dies aber gar nicht sind. (Ganz zu schweigen von Scharlatanen, die sich selbst als Heilpraktiker bezeichnen, ohne es zu sein.) Festzuhalten bleibt: Der Titel „Heilpraktiker“ ist geschützt und darf nun von echten Heilpraktikern verwendet werden.
  • Hat er eine entsprechende Ausbildung absolviert?
    Immer häufiger liest man, dass eine solche ja gar nicht gesetzlich vorgeschrieben sei. Einerseits stimmt das sogar. Andererseits sieht die Wirklichkeit jedoch so aus, dass das Gros qualifizierter Heilpraktiker durchaus eine adäquate mehrjährige Ausbildung mit schulmedizinischen Inhalten absolviert hat. Anders ist die Überprüfung beim Gesundheitsamt, bei der häufig bis zu 80 Prozent der Probanden durchfallen, schließlich kaum zu bestehen.
  • Verfügt der Heilpraktiker neben dieser zum Bestehen der Prüfung notwendigen Ausbildung über zusätzliche Qualifikationen auf naturheilkundlichem Gebiet?
    Anders als von vielen Laien angenommen, wird in der amtlichen Überprüfung nämlich nahezu ausschließlich schulmedizinisches Wissen abgefragt. Das spätere Heilpraktiker-Fachgebiet sind jedoch naturheilkundliche Diagnose- und Therapiemethoden. Im Gegensatz zum Arzt, dessen Fachgebiet sich nicht an den Diagnose- und Therapiemethoden, sondern eher an bestimmten Körperbereichen festmacht (HNO, Orthopäde, innere Medizin usw.).
  • Welche Diagnose- und Therapieverfahren bietet er an?
    Zumindest grundsätzlich sollten die jeweiligen Methoden auch zu Ihnen passen. Beispiel: Arbeitet ein Heilpraktiker überwiegend spirituell, dürfte er wohl kaum zu einem rein faktenorientierten Menschen passen.
  • Verspricht der Heilpraktiker mehr, als er halten kann?
    Aussagen wie „ich kann Sie auf jeden Fall heilen“ widersprechen dem beruflichen Selbstverständnis. Ein seriöser Therapeut verspricht lediglich, nach bestem Wissen und Gewissen zu behandeln und alles ihm Mögliche zu tun, um zur Genesung des Patienten beizutragen.
  • Wie sieht es mit der Patientenaufklärung aus?
    Sie sollte vor jeder Behandlung individuell erfolgen. Sowohl, was die eigentliche Behandlung sowie deren Erfolgsaussichten und ggf. Risiken vorsieht – als auch, welche Kosten dabei entstehen.
  • Hat der Heilpraktiker eine eigene Website und gibt es weitere Informationen über ihn?
    Zumindest um sich ein erstes Bild zu machen, dürfte eine informative Website wohl nie schaden. Und „weitere Informationen“ bedeutet nicht allein das, was der Heilpraktiker in von ihm bezahlten Zeitungsannoncen selbst über sich berichtet, sondern in erster Linie das, was aus sonstigen Quellen über ihn zu erfahren ist.
  • Bildet er sich regelmäßig weiter?
    Das wäre wichtig. Erklärt ein Heilpraktiker dagegen, weder Kollegenaustausch noch Berufsverbände und Fortbildungen zu benötigen, ist Skepsis angesagt.
  • Ist der Heilpraktiker Mitglied eines (seriösen) Berufsverbandes?
    In diesem Zusammenhang lohnt sich auch ein Blick auf die Website seines Verbandes.
  • Gibt es Bewertungen über ihn im Internet?
    Einige Heilpraktiker-Suchmaschinen liefern neben Praxisadressen auch Patientenbewertungen.
  • Wie steht der Heilpraktiker zur Schulmedizin?
    Arbeitet er z.B. mit Ärzten, Physiotherapeuten usw. zusammen oder verteufelt er pauschal alles, was mit Schulmedizin und Pharmaindustrie zu tun hat?
  • Wie sehen die Abrechnungsmodalitäten aus? Stellt er auf Wunsch eine korrekte Rechnung aus? Und woran orientiert sich die Höhe des Honorars? Grobe Anhaltspunkte liefert das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) – wobei zu berücksichtigen ist, dass dieses bereits aus dem Jahre 1985 stammt und die Beträge niemals angepasst wurden (nicht einmal bei der Umrechnung von DM in EURO). Soll heißen, dass gewisse Überschreitungen einzelner Kosten nur logisch sind, nicht aber etwa ein zigfacher Betrag einer im GebüH aufgeführten Leistung.

Überzeugen Sie die Antworten auf diese Fragen, die indes keinen Alleinstellungsanspruch auf Vollständigkeit erheben, stehen die Chancen gut, dass auch Sie „Ihren“ Heilpraktiker gefunden haben. Einem Praxisbesuch steht nichts mehr im Wege.

Der Autor:
Johannes W. Steinbach (47) arbeitet als Heilpraktiker und Medizinjournalistin Konz bei Trier. Er ist außerdem Autor der Fachbücher "Der Rote Faden: Prüfungswissen für Heilpraktiker" und „Aktuelle Gesundheitsthemen: Aus Sicht der Naturheilkunde“ sowie Herausgeber von "heilpraktiker-lernskripte.de" (http://www.heilpraktiker-lernskripte.de ). Zu seinen Themen-Schwerpunkten zählen Medizin, Naturheilkunde und Pharmazie sowie Ernährung und Lebensmittel.

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