Bild: zva.de

Rund 80 Prozent aller Brillenverordnungen werden direkt vom Augenoptiker durchgeführt. Daran wird auch ein neues Gesetz nichts ändern, das im Frühjahr in Kraft getreten ist und nach dem Brillenträger mit bestimmten Voraussetzungen, sprich starker Kurz- oder Weitsichtigkeit, Hornhautverkrümmung oder schweren Sehbeeinträchtigungen, wieder Zuschüsse für Brillengläser erhalten – jedoch nur, wenn sie für die Erstverordnung einen Augenarzt aufsuchen. Diese Regelung betrifft tatsächlich nur drei Prozent der Fehlsichtigen, für 97 Prozent ändert sich hingegen nichts. Für sie ist ihr Augenoptiker weiterhin der erste Ansprechpartner, wenn es um eine neue Brille oder neue Kontaktlinsen geht.

Service rund ums Auge

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Für Kontaktlinsenträger sollte ein Kontrollbesuch halbjährlich bis einmal jährlich selbstverständlich sein, doch auch für Brillenträger und Normalsichtige gilt: Einmal im Jahr zum Optiker, da eine Sehverschlechterung oft nicht wahrgenommen wird. Das Serviceangebot von Augenoptikern und Optometristen ist vielfältig und wird stetig erweitert. Der Fachmann für gutes Sehen kann weitaus mehr als einen Sehtest durchführen und eine Brille anpassen – und selbst hinter diesen Leistungen steht nicht umsonst eine fundierte Ausbildung.

Auch für die fachgerechte Kontaktlinsenanpassung, die Versorgung mit Sonnen- und Sportbrillen, Brillen für spezielle Anforderungen wie das Autofahren oder die Bildschirmarbeit sowie mit vergrößernden Sehhilfen sind Augenoptiker die richtigen Ansprechpartner. Darüber hinaus bieten sie verschiedene Tests zur Gesundheitsprävention an – unkompliziert und meist ohne lange Wartezeit. Erkennt der Augenoptiker/Optometrist hierbei Auffälligkeiten, verweist er an einen Augenarzt.

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