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Der Ultraschall wird bei der Untersuchung allerdings nicht kontinuierlich, sondern in kurzen, rasch aufeinander folgenden Impulsen freigesetzt. Dass die Pulswiederholungsrate zu einem akustischen Phänomen führt, wurde bislang nicht nachgewiesen. „Es gibt bislang keinen unabhängig bestätigten, in hochwertigen Fachzeitschriften publizierten Beweis, dass der Fötus tatsächlich die Pulswiederholungsrate hört, darauf reagiert oder dadurch geschädigt wird“, so Merz.

Auch bestehe kein Risiko, dass es durch die vorgeburtliche Ultraschalluntersuchung zu einer gefährlichen Erwärmung des Feten kommt, sofern die Schwangere nicht Fieber habe. Lediglich bei einer längeren, über mehrere Minuten dauernden, gepulsten Doppleruntersuchung beobachteten Forscher im Tierversuch einen Temperaturanstieg von bis zu vier Grad Celsius. Dieses Verfahren kommt im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur dann zum Einsatz, wenn der Ultraschallspezialist Herz und Gefäße des Ungeborenen untersucht. „Diese Untersuchung dauert nur wenige Sekunden“, so Merz. „Dass es dabei zu einer relevanten lokalen Temperaturerhöhung kommt, ist sehr unwahrscheinlich.“ Wärme entsteht beim Ultraschall, wenn die Druckwellen vom Gewebe absorbiert, sprich abgeschwächt, werden.

Insgesamt gibt es derzeit keine Hinweise, dass das Ungeborene durch eine Ultraschalluntersuchung in irgendeiner Weise geschädigt wird. Dennoch: „Vorsicht ist das oberste Gebot in der Medizin“, erklärt Merz. In der Diagnostik gelte das sogenannte ALARA-Prinzip („as low as reasonably achievable“): so viel wie nötig, so wenig wie möglich. Für Professor Merz bedeutet dies: „Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft sollten nur von Ärzten mit entsprechender Aus- und Weiterbildung und nur dann durchgeführt werden, wenn sie wirklich notwendig sind. Die DEGUM spricht sich ausdrücklich gegen alleinige Ultraschalluntersuchungen aus, die nur zum Zwecke des „Babyfernsehens“ auf Wunsch der Eltern durchgeführt werden.

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