Wenn Patienten vermuten, Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers
geworden zu sein, können sie sich an das Medizinrechts-Beratungsnetz
wenden. Sie erhalten dort einen Beratungsschein für ein für sie
kostenloses, juristisches Orientierungsgespräch durch ausgewählte
Vertrauensanwälte in Wohnortnähe.
Der Verein Medizinrechtsanwälte e.V. ist Träger des Medizinrechts-Beratungsnetzes. Die Vorsitzende, Dr. Britta Specht, Fachanwältin für Medizinrecht, begrüßt den Vorschlag, ein Melderegister für Behandlungsfehler einzuführen, fordert aber eine konsequente Bearbeitung: "Ein Melderegister ist im Grundsatz sinnvoll, wenn es zur Fehlervermeidung eingesetzt wird und nicht zur Verunglimpfung einzelner. Aber es reicht nicht, die Fehler zu melden. Es müssen die Abläufe analysiert werden, die zu Fehlern führen. Dann kann es ein wertvolles Instrument sein und die Sicherheit der Patienten erhöhen."
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