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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine Leitlinie für die Bewertung von Pflanzen und pflanzlichen Zubereitungen in Nahrungsergänzungsmitteln veröffentlicht, die auch für die Bewertung von Pflanzen und pflanzlichen Zubereitungen in anderen Lebensmitteln geeignet ist. Unter Anwendung der EFSA-Leitlinie hat das BfR 16 Pflanzenteile gesundheitlich bewertet, darunter beispielsweise Gojibeeren, Schlafbeere, Schlangenwurzel, Aztekensalbei und Yohimberinde. Bewertet wurden Pflanzen und Pflanzenteile mit pharmakologischer oder psychotroper Wirkung oder Pflanzen, von denen bei der Verwendung als Lebensmittel Risiken ausgehen können. Ausgewählt wurden diese aus einer Liste von über 600 Pflanzen und Pflanzenteilen, die eine Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder erarbeitet hat.

Das vorliegende BfR-Wissenschaftsheft gibt einen kurzen Überblick über die Aktivitäten auf dem Gebiet der Pflanzen und pflanzlichen Zubereitungen in Lebensmitteln und das Vorgehen bei der Bewertung der ausgewählten Pflanzenteile. Die veröffentlichten gesundheitlichen Bewertungen sollen der amtlichen Überwachung in Einzelfällen als Basis für die Begutachtung von Lebensmitteln hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Unbedenklichkeit dienen und ein erster Schritt im Harmonisierungsprozess auf europäischer Ebene sein.

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