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Eine farbliche Bewertung der Nährwertangaben lehnten die Abgeordneten hingegen mit einer großen Mehrheit ab. Dieals „Lebensmittelampel“ bekannt gewordene Kennzeichnungsform sah vor, die als kritisch geltenden Inhaltsstoffe Zucker, Fett, gesättigte Fettsäuren und Salz zusätzlich nach dem Ampelprinzip einzuteilen. Niedrige Gehalte wären nach dieser grün, mittlere Gehalte gelb und hohe Gehalte rot hinterlegt worden. Eine derartige Einteilung in „gute“ und „böse“ Lebensmittel, ging den Abgeordneten jedoch zu weit, so dass Verbraucher zukünftig selbst entscheiden können, ob ein Lebensmittel für ihre Bedürfnisse geeignet oder ungeeignet ist. Inwiefern beispielsweise eine Cola light mangels Zucker, Fett und Salz durch vier grüne Punkte die Bewertung „gesund“ verdient hätte, bliebe ohnehin fraglich.

Ausgenommen von dieser Kennzeichnungspflicht bleiben auch weiterhin Grundnahrungsmittel wie Obst, Gemüse oder Pflanzenöle sowie nicht-vorverpackte Lebensmittel wie die Brötchen beim Bäcker und die Wurst vom Metzger. Auch kleine Familienunternehmen oder Landwirte mit handwerklich selbst produzierten Waren sind von der Regelung ausgeschlossen.

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Wann das neue Gesetz in Kraft tritt ist momentan noch unklar, da eine Einigung mit dem Ministerrat der Europäischen Union noch aussteht. Nach erfolgreicher Verabschiedung bleiben den Lebensmittelunternehmen noch drei Jahre beziehungsweise kleinen Unternehmen noch fünf Jahre für die Umsetzung der Vorschriften.

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