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Nach jahrelangem Tauziehen um eine Nährwertkennzeichnung nach dem Ampelfarbenprinzip sprachen sich die Abgeordneten des EU-Parlaments jetzt klar dagegen aus. Stattdessen tragen Lebensmittel künftig einheitliche Informationen zu Energie- und Nährstoffmengen.

559 Ja-Stimmen, 54 Nein-Stimmen und 32 Enthaltungen - mit dieser deutlichen Mehrheit nahmen die EU-Abgeordneten nun den Gesetzesentwurf über eine europaweit einheitliche Nährwertkennzeichnung an. Lebensmittelhersteller sind damit zukünftig verpflichtet, Angaben zum Energie-, Fett-, Zucker- und Salzgehalt sowie zum Gehalt an gesättigten Fettsäuren deutlich sichtbar im "Hauptblickfeld der Verpackung" anzugeben. ähnliches soll auch für den Protein-, Kohlenhydrat- und Transfettsäuregehalt gelten.

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Um ein „Schönrechnen“ der Nährwerte durch Bezug auf unrealistisch kleine Portionsgrößen zu vermeiden, sind die Angaben einheitlich auf 100 Gramm beziehungsweise 100 Milliliter des Produkts zu beziehen. Zudem sollen nach Forderung der Abgeordneten festgelegte Kriterien zu Schriftgröße und stärkeren Farbkontrasten der häufigen Kritik von Verbraucherschützern Rechnung tragen, die immer wieder die schlechte Lesbarkeit von Produktangaben bemängelten.

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