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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Höchstmengen und Nachweismethoden für marine Biotoxine in Muscheln bewertet. In der Folge sollen in der EU-Kommission Strategien zur Kontrolle dieser Toxine in Muscheln beraten werden, für deren Nachweis bis heute ein Tierversuch an Mäusen als Referenzmethode vorgeschrieben ist.

„Mit chemisch-analytischen Methoden kann der Tierversuch ersetzt werden“, sagt BfR-Präsident Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel. „Die Methoden tragen außerdem zur Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes bei, weil sich mit ihnen marine Biotoxine sicherer nachweisen lassen.“ Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat 2009 eine leistungsfähige chemisch-analytische Methode veröffentlicht, mit der marine Biotoxine auch unterhalb der geltenden Höchstmengen nachgewiesen werden können.

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Muscheln, die Toxine enthalten, können beim Verzehr Erkrankungen wie Durchfall oder Lähmungen verursachen und in seltenen schwerwiegenden Fällen zum Tod führen. Marine Biotoxine werden von bestimmten Algenarten erzeugt und reichern sich in Muscheln an. Um Verbraucher vor diesen Giften zu schützen, untersucht die amtliche Lebensmittelüberwachung Muscheln auf diese Stoffe. Als Nachweismethode ist in der EU bislang der so genannte „Maus-Bioassay“ vorgeschrieben. Dabei wird Mäusen ein Extrakt aus dem zu untersuchenden Muschelgewebe in die Bauchhöhle gespritzt. Der Tod der Mäuse gilt als Nachweis von marinen Biotoxinen.

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