Foto: PhotoCase.deDie Versicherten der BKK HENSCHEL Plus können ab November 2005 Behandlungen mit klassischer Homöopathie bei den teilnehmenden Kassenärzten - sie verfügen alle über die Zusatzbezeichnung Homöopathie - folgende ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen: Erstanamnese, Folgeanamnese, Arzneiauswahl, homöopathische Analyse und Beratung. Homöopathische Arzneimittel müssen in der Regel aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen vom Patienten selbst bezahlt werden.

Das besondere an diesem Vertrag ist, dass neben den homöopathischen Ärzten auch die Apotheken einbezogen sind. Ärzte und Apotheker sorgen gemeinsam für eine qualitätsgesicherte Versorgung der Versicherten und stehen für die Dokumentation der Therapie im Informationsaustausch. Die Apotheken unterstützen die Patienten zudem durch Beratung zu Art und Einnahmedauer der Arznei – zur Anwendung, zu ihrer Dosierung und den Besonderheiten, die bei homöopathischen Medikamenten zu beachten sind. Gerade für Versicherte, die zum ersten Mal mit klassischer Homöopathie in Berührung kommen, ist neben der ärztlichen Beratung also auch die Arzneimittelsicherheit durch die Beratung des Apothekers in hohem Maße gewährleistet.

Nach Ansicht des Vorstandsvorsitzenden der BKK HENSCHEL Plus, Thomas Umbach, kommt die BKK dem Wunsch vieler Versicherten nach, schonende oder natürliche Medizin in den Leistungskatalog einzubeziehen: „Die Verträge der Integrierten Versorgung schaffen hier eine entsprechende Möglichkeit. Wir sind davon überzeugt, dass unsere Versicherten die Möglichkeiten homöopathischer Therapien in großer Zahl in Anspruch nehmen werden. Wir bieten ein bedarfsgerechtes Programm und haben mit dem Deutschen Apotheker Verband und dem Zentralverein homöopathischer Ärzte die Partner gefunden, die wir für eine qualitativ hochwertige Versorgung brauchen.“

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